Es ist ein trauriges Kapitel der jüngeren Schweizer Wirtschaftsgeschichte: Im Februar 2000 betrug der Marktwert des Langenthaler Softwareunternehmens Miracle stolze 1,3 Milliarden Franken. Sechs Monate später war die Firma pleite, und die Aktien hatten ihren Wert verloren. Auf 150 Millionen Franken belaufen sich die offenen Forderungen der Gläubiger.

Aufgrund der trostlosen finanziellen Lage rechnete man mit einem Konkurs von allen vier Miracle-Teilfirmen.

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Einige Ungereimtheiten
Doch Konkurs ging nur eine Firma, den anderen wurde vom Amtsgericht Aarwangen BE die Nachlassstundung gewährt. Das Gesetz erlaubt das, wenn die Forderungen der Gläubiger erster Klasse, also vor allem die Löhne der Angestellten, gedeckt sind.

Schon damals bezweifelten sowohl Spezialisten wie der Swissair-Sachwalter Karl Wüthrich als auch die Juristen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dass bei Miracle genügend zu holen sei.

Der Beobachter (Nr. 13/2001) fand eine mögliche Erklärung für den umstrittenen Nachlass: Der Miracle-Gründer, der Sachwalter, der Richter und der Gerichtsschreiber kennen sich seit langem. Die Beteiligten bestritten die Klüngelei. «Der Vorwurf der Vorteilsverschaffung ist unhaltbar und ehrverletzend», sagt der Sachwalter Kurt Stöckli.

Nun wurde der «Mittelland-Zeitung» der Kollokationsplan zugespielt, der die Befürchtungen der Experten bestätigt: Die Gläubiger erster Klasse müssen mit Einbussen von bis zu 70 Prozent rechnen. Mitverantwortlich dafür sind eingeforderte Bonuszahlungen von leitenden Miracle-Mitarbeitern von über 1,2 Millionen Franken. «Der Gläubigerausschuss hat diese Forderungen ausdrücklich genehmigt», erklärt Stöckli. Für Seco-Jurist Roland Dürr hingegen ist klar: «Dieses Nachlassverfahren hätte nie durchgeführt werden dürfen.»

Weitere Abklärungen nötig
Es gibt noch weitere Ungereimtheiten. So wird zurzeit abgeklärt, ob einige Miracle-Mitarbeiter ausstehende Löhne sowohl bei der Nachfolgegesellschaft New Miracle als auch bei der Arbeitslosenversicherung kassiert haben. Aus dem Schneider ist auch die New Miracle AG nicht: Laut einem Rechtsgutachten ist die Nachfolgegesellschaft für die Schulden solidarisch haftbar. Das letzte Wort im Fall Miracle ist noch lange nicht gesprochen.