Absolute Mehrheit

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Veröffentlicht am 12. Oktober 2017 - 08:59 Uhr

Die absolute Mehrheit erreicht man bei einer Abstimmung, wenn man die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine erreicht. Bei einer Stimmbeteiligung von 100 Personen liegt das absolute Mehr bei mindestens 51 Stimmen. Bei einer ungeraden Zahl muss entsprechend aufgerundet werden. Beispiel: Bei 25 Personen liegt das absolute Mehr bei 13 Stimmen.

Das absolute Mehr muss bei bestimmten Wahlen zwingend erreicht werden; so zum Beispiel bei der Wahl eines Bundesrates durch die vereinigte Bundesversammlung. Wird es nicht erreicht, wird der Wahlgang wiederholt, wobei im zweiten Wahlgang derjenige Kandidat ausscheidet, der weniger als zehn Stimmen hat. Im dritten Wahlgang fällt derjenige mit der geringsten Stimmenanzahl weg, und so weiter. Das Wahlverfahren wird so lange durchgeführt, bis ein Kandidat oder eine Kandidatin schliesslich die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.

Auch bei den Wahlen der Ständeräte muss im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht werden. Ansonsten wird die Wahl wiederholt, wobei beim zweiten Wahlgang das relative Mehr genügt. Das relative Mehr erreicht man bereits, wenn man mehr Stimmen hat als die andere(n) Partei(en).