Copyright

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Veröffentlicht am 3. August 2017 - 16:41 Uhr

Copyright steht im englischen Sprachraum für Urheberrecht. Dieses hat zum Ziel, künstlerische Werke zu schützen – zum Beispiel der Literatur und Musik sowie Bilder, Skulpturen, Filme, Opern, Ballette, Pantomimen und gar Computerprogramme. Geschützt ist ein Werk immer dann, wenn es sich um eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter handelt. Der Urheber muss seine Arbeiten aber weder irgendwo anmelden noch in ein Register eintragen, damit er den Schutz geniesst. Auch muss das Werk selber nicht besonders gekennzeichnet werden. Nach Schweizer Recht sind Werke nämlich urheberrechtlich geschützt, sobald sie geschaffen sind. Das Copyright-Zeichen (©) hat in der Schweiz keinen Einfluss auf den Urheberrechtsschutz als solchen. Es kann hier höchstens als Hinweis dienen. Im Ausland ist es aber je nachdem wichtig für den urheberrechtlichen Schutz.

Wer Inhaber des Urheberrechts ist, darf grundsätzlich bestimmen, wann und wie sein Werk verwendet werden darf. Dieser Grundsatz hat eine wichtige Schranke: Konsumenten dürfen fremde Werke für sich privat oder unter Verwandten und Freunden nutzen, ohne dass sie eine Erlaubnis des Rechteinhabers erwerben müssen. Mit anderen Worten: Der Eigengebrauch ist bei bereits veröffentlichten Werken erlaubt.

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