Rechtslexikon

De facto


Veröffentlicht am 27. August 2025 - 10:49 Uhr

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Der lateinische Ausdruck «de facto» kann mit «faktisch» oder «tatsächlich» übersetzt werden. Er umschreibt den Ist-Zustand – also den Zustand, der in Wirklichkeit vorliegt oder in der Praxis gelebt wird. Oft taucht der Begriff zusammen mit dem Ausdruck «de iure» auf, was etwa «laut Gesetz» oder «nach dem geltenden Recht» bedeutet. Hier geht es nicht um den tatsächlichen, sondern um den rechtlich geltenden Zustand.

Je nach Aussage können sich die beiden Begriffe als Gegenpole gegenüberstehen. Zum Beispiel: «Der Tatbestand der Tätlichkeit ist zwar de iure unter Strafe gestellt, de facto kommt es aber selten zu einer Verurteilung.»