Fahrverbot

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Veröffentlicht am 22. April 2020 - 15:53 Uhr

Das wichtigste Fahrverbot ist das Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen»; es zeigt an, dass der Verkehr grundsätzlich in beiden Fahrtrichtungen für alle Fahrzeuge verboten ist:

Fahrverbots-Tafel
Quelle: DABAG

Das signalisierte allgemeine Fahrverbot gilt nicht für Handwagen von höchstens einem Meter Breite, Kinderwagen, Rollstühle, geschobene Fahrräder sowie für Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden.

 

Neben dem allgemeinen Fahrverbot sieht die Signalisationsverordnung (SSV) auch Teilfahrverbote vor, welche den Verkehr nur für bestimmte Fahrzeugarten verbieten:

  • Das «Verbot für Motorwagen» gilt für alle mehrspurigen Motorfahrzeuge – also insbesondere für PWs und LKWs, aber auch für Motorräder mit Seitenwagen sowie dreirädrige Motorfahrräder:
Verbot für Motorwagen
Quelle: DABAG
  • Das «Verbot für Motorräder» gilt für alle Motorradkategorien:
Fahrverbotstafel für Motorräder
Quelle: DABAG
  • Das «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» verbietet das Fahren mit Velos, E-Bikes und Mofas:
Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
Quelle: DABAG
  • Das «Verbot für Motorfahrräder» untersagt das Fahren mit Motorfahrrädern bei laufendem Motor, ausgenommen Motorfahrräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt (leichte E-Bikes):
Verbot für Motorfahrräder
Quelle: DABAG

Im Übrigen existieren Signale, die mehrere Verbotssymbole enthalten und dementsprechend für mehrere Fahrzeugtypten gelten:

  • Das «Verbot für Motorwagen und Motorräder»:
Verbotstafel für Motorwagen und Motorräder
Quelle: DABAG
  • Das «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder»:
Verbotstafel für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Quelle: DABAG

Wie Verkehrssignale korrekt angeordnet werden und was rechtlich bei einer unklaren oder illegalen Verkehrssignalisation gilt, erfahren Sie bei Guider.

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