Fälschung

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 13:43 Uhr

Fälscher versuchen, Design- oder Markenartikel möglichst originalgetreu zu kopieren. Dadurch täuschen sie Konsumenten und verletzen die Rechte der jeweiligen Design- und Markeninhaber. Denn Marken und Designs sind geschützt – in der Schweiz durch das Markenschutzgesetz (MSchG) beziehungsweise das Designgesetz (DesG).

Da Fälschungen dieser Art in den letzten Jahren – insbesondere auch wegen des Internethandels – zugenommen haben, wurden die massgeblichen Gesetze verschärft. So ist es seit dem 1. Juli 2008 auch Privaten verboten, Fälschungen aus dem Ausland zu importieren. Dies gilt selbst für den Eigengebrauch. Der Zoll kann die gefälschte Ware einziehen und den Design- oder Markeninhaber benachrichtigen. Die Design- und Markeninhaber können verlangen, dass die Fälschung vernichtet wird. Darüber hinaus können sie Schadenersatzansprüche stellen.

Mustervorlage «Gefälschter Markenartikel» bei Guider

Droht man Ihnen mit einem Anwaltsschreiben, weil Sie einen gefälschten Markenartikel importiert haben und nun hohe Schadenersatzforderungen leisten sollen? Beobachter-Abonnenten erhalten mit dem Musterbrief «Gefälschter Markenartikel» eine Vorlage, wie sie sich gegen die Entschädigungsforderung wehren können.

Import Markenfälschung - SMS-Dialog

loading...
Vernichtendes Urteil: Eine im Internet bestellte Markenfälschung kann teuer werden.
Quelle: