Rechtslexikon

Föderalismus


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 13:47 Uhr

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Der Begriff Föderalismus stammt vom lateinischen Wort «foedus» bzw. «foedera» ab, was so viel bedeutet wie «Bund» beziehungsweise «Bündnis» oder aber auch «Vertrag». Unter Föderalismus versteht man einen Zusammenschluss von politisch-territorialen Gruppierungen zu einem grösseren Ganzen unter Wahrung einer gewissen Selbständigkeit. Föderalistische Staaten sind etwa die Schweiz, Deutschland oder die USA.

Die Schweiz ist seit 1848 föderalistisch aufgebaut. So gliedert sich die Schweiz in Kantone und Gemeinden, die ein Teil des Bundesstaates Schweiz sind, aber gleichwohl eine gewisse Selbständigkeit innehaben. Im Gegensatz zu einem zentralistischen Staatsystem hat ein föderalistischer Staat den Vorteil, dass er viele Probleme regional lösen kann, statt dass diese zentral und weit weg vom Geschehen in Angriff genommen werden.

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In der Schweiz haben Kantone und Gemeinden weitreichende Kompetenzen. Bemerkbar macht sich das föderalistische System zum Beispiel bei den Steuern, in der Schulbildung oder bei den Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung. Mitglieder des Beobachters erfahren, welche Rollen die drei Ebenen einnehmen.