Rechtslexikon

Grundbuch


Veröffentlicht am 25. Juli 2025 - 17:08 Uhr

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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und Belastungen aufgeführt sind.

Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt. Darauf steht etwa, wer Eigentümer ist, ob eine Hypothek oder ein Pfand besteht und welche sonstigen Lasten oder Rechte mit dem Grundstück verbunden sind. Alle Grundbuchblätter zusammen bilden das Hauptbuch. Zum Grundbuch gehören neben dem Hauptbuch die Grundbuchpläne, die Grundbuchbelege und das Tagebuch. Im Tagebuch werden alle Grundbuchanmeldungen chronologisch erfasst und von dort auf das Grundbuchblatt übertragen.

Einen Grundbucheintrag braucht es insbesondere, wenn ein Grundstück verkauft wird. Der Käufer einer Liegenschaft wird erst mit dem Eintrag ins Grundbuch zum rechtlichen Eigentümer der gekauften Immobilie.

Zuständig für die Führung des Grundbuchs ist das regionale Grundbuchamt.

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