Rechtslexikon

Observation


Veröffentlicht am 2. September 2025 - 09:41 Uhr

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Observation bedeutet Beobachtung oder Überwachung. Sowohl Beobachtungen als auch Überwachungen kommen in fast allen Bereichen des Lebens vor. Im juristischen Umfeld sind vor allem Überwachungen von Personen relevant. So geben bisweilen Observationen durch Unfallversicherungen beziehungsweise von diesen beauftragten Privatdetektiven zu reden, mit denen festgestellt werden soll, ob jemandem geltend gemachte Leistungen der Unfallversicherung tatsächlich zustehen.

Auch das Strafprozessrecht sieht die Möglichkeit der Observation vor. Dabei handelt es sich um eine Zwangsmassnahme, die von der Polizei angeordnet werden kann und die durch die Staatsanwaltschaft genehmigt werden muss, wenn sie einen Monat gedauert hat.

Im Rahmen einer Observation werden Vorkommnisse im öffentlichen Raum festgehalten, die von jedermann wahrgenommen werden können. Observationen müssen immer verhältnismässig sein – die Interessen an der Wahrheitsfindung oder Ermittlung müssen also notwendig und höher zu gewichten sein als die durch die Observation beeinträchtigten Persönlichkeitsrechte der überwachten Person.

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