Schwarzarbeit

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Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:52 Uhr

Schwarzarbeit ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen nicht gesetzeskonformer selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit. Es kann sich um Verstösse gegen das Ausländerrecht handeln (fehlende Arbeitsbewilligung von EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern) oder um die Missachtung der Sozialversicherungs- und Steuergesetze. Dabei verstossen sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gegen die betreffenden Gesetze und machen sich unter Umständen strafbar.

Die negativen Folgen von Schwarzarbeit sind immens, insbesondere verursacht sie Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden. Die betreffenden Arbeitnehmer geniessen keinen Versicherungsschutz und werden häufig ausgebeutet. Genaue Zahlen bezüglich «Wert» der Schwarzarbeit gibt es nicht. Dieser dürfte jedoch mehrere Milliarden Franken im Jahr betragen.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde in der Schweiz das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) samt Verordnung erlassen.

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Wer in die Schweiz einreist, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, muss zuerst einige Formalien des Ausländerrechts beachten. Je nach Herkunftsland - Mitgliedsstaat der EU/EFTA oder Drittstaat - gelten unterschiedliche Bedingungen. Beobachter-Abonnenten erfahren, welche Pflichten ausländische Arbeitnehmer haben und wie Arbeitgeber richtig vorgehen, wenn sie einen ausländischen Mitarbeiter anstellen.