Wasserschaden

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Veröffentlicht am 29. August 2017 - 14:43 Uhr

Zu einem Wasserschaden kann es aus den verschiedensten Gründen kommen: Heftige Regenfälle überschwemmen den Keller, durch eine spröde Folie auf dem Flachdach dringt Regenwasser ein, die Waschmaschine läuft über, oder eine Wasserleitung birst und zerstört das Mobiliar.

Eines haben all diese Szenarien gemeinsam: Am Ende stellt sich immer die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Je nach Situation übernimmt eine Versicherung den Schaden. Für Elementarschäden am Gebäude ist grundsätzlich die Gebäudeversicherung zuständig. Zu den Elementarereignissen zählen zum Beispiel Sturm, Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen.

Die Gebäudewasserversicherung deckt hingegen die Folgeschäden, die durch Wasser entstehen, das beispielsweise aus lecken Leitungen, Aquarien und Badewannen austritt oder durch Regen, Schnee oder Schmelzwasser in ein undichtes Dach eindringt. Für Schäden an den beweglichen Dingen im Haus – zum Beispiel an Möbeln – ist die Hausratversicherung zuständig.

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Hausrat, Privathaftpflicht, Einbruch: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt oder gedenkt, das Haus ausbauen zu lassen, ist mit Versicherungen oftmals überfordert. Beobachter-Abonnenten erhalten mit der Checkliste «Die wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer» einen umfassenden Überblick, welche Schäden in den Versicherungen gedeckt sind.