Strafvollzug: Ausländerknast oder Verbüssung zu Hause
Das Problem Strafvollzug für Ausländer in der Schweiz ist erkannt. Zu dessen Lösung gibt es unterschiedliche Ansätze.
Dass der Strafvollzug für Ausländer, die keinen Bezug zur Schweiz haben, problematisch ist, fand bereits der ehemalige Bündner Ständerat Ulrich Gadient (SVP). Mit einem parlamentarischen Vorstoss hat er auf die unbefriedigende Situation hingewiesen. In der Folge hat sich in den neunziger Jahren eine Kommission von Fachleuten gebildet. Sie hat unter anderem die Frage geprüft, ob ein besonderes Gefängnis für Ausländer mit niederem Vollzugsstandard etwa weniger Weiterbildungsmöglichkeiten in Betrieb genommen werden soll. Dieser Gedanke wurde damals verworfen, weil er gegen das Gleichheitsprinzip verstosse und darüber hinaus nicht grosse Einsparungen bringe. Gemäss dem Zürcher «Tages-Anzeiger» hat nun der Berner Staatsrechtsprofessor Andrea Baechtold die Idee wieder aufgenommen, wobei er sich allerdings dagegen verwahrt, einen drittklassigen Ausländerknast schaffen zu wollen.
Vorangetrieben wurde auch die Möglichkeit für Ausländer und Schweizer, die Strafe in ihrem Heimatland abzusitzen. Einem entsprechenden Ubereinkommen des Europarats haben fast alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Russland sowie Kanada, die USA, Chile, Israel und Costa Rica zugestimmt. Mit Thailand hat die Schweiz zudem ein bilaterales Abkommen geschlossen. Der Haken an diesen Vereinbarungen: Sie bedürfen der Zustimmung des Gefangenen. Schweizer Gefangene in den genannten Ländern geben diese meistens, Ausländer in der Schweiz dagegen recht selten.
Nun entsteht allerdings ein Zusatzabkommen, in dem die Zustimmung des Gefangenen nicht mehr unbedingt erforderlich ist. Doch es dürfte etwas dauern, bis dieses Abkommen unter Dach ist.