Viele Städte und Gemeinden haben das Nacht-, Dauer- oder Laternenparkieren als neue Einnahmequelle erschlossen. Grundlage ist der Entscheid des Bundesgerichts im Rechtsstreit zwischen dem Touring-Club Schweiz (TCS) und der Geschäftsvereinigung Limmatquai gegen die Stadt Zürich über die Zulässigkeit von Parkgebühren. Das Urteil besagt, dass das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld in der Innenstadt bereits ab 30 Minuten nicht mehr gemeinverträglich ist, weil die Nachfrage nach Parkplätzen dort besonders gross ist. Es handle sich dabei vielmehr um so genannten gesteigerten Gemeingebrauch, für den die Stadt eine (Benützungs-)Gebühr verlangen dürfe. Nebst den Gebühren für das kurzfristige Parkieren bitten Städte und Gemeinden vermehrt Dauerparkierer zur Kasse, die ihr Fahrzeug über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen.

Die Rechtslage ist klar: Auch beim halb- oder ganztägigen Parkieren sowie beim Abstellen des Autos über Nacht handelt es sich um gesteigerten Gemeingebrauch. Das Gemeinwesen darf dafür also eine Gebühr verlangen. Allerdings braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Regelrechte Observationen
Grössere Gemeinden oder Städte erheben die Gebühr über Parkkarten, mit denen die Einwohner innerhalb der blauen Zone in ihrem Wohnquartier zeitlich unbeschränkt parkieren dürfen. Andere Gemeinden führen regelrechte Observationen durch, um herauszufinden, wer seinen Wagen regelmässig über Nacht draussen stehen lässt. Die Betroffenen erhalten dann einen Einzahlungsschein und einen Auszug aus dem Gebührenreglement. Fazit: Ihr Freund kann die Gebühr ablehnen, wenn die Gemeinde keine gesetzliche Grundlage angeben kann. Ist die Gebühr an sich korrekt, übernachtet Ihr Freund aber selten – zum Beispiel ein- bis zweimal im Monat – bei Ihnen, kann er versuchen, die nächtliche Registrierung seines Autos als Zufallstreffer zurückzuweisen. Hingegen wird er kaum eine Chance haben, wenn er seinen Wagen mehrmals pro Woche in der blauen Zone abstellt. In diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit, bis er den Gesetzeshütern wieder ins Netz geht.