Ihre Bedenken sind durchaus berechtigt. Grundsätzlich darf ein Gericht die Aussagen von Polizisten nicht von vornherein als glaubwürdiger einstufen als solche von Bürgern. Erfahrungsgemäss ist es aber trotzdem so, dass es für die angeblichen Verkehrssünder oft schwierig ist, den von der Polizei geschilderten Sachverhalt zu widerlegen. Das dürfte auch in Ihrem Fall so sein - zumal gleich zwei Beamte gegen Sie ausgesagt haben.

Obwohl Aussage gegen Aussage steht, ist der Statthalter den Vorwürfen der Polizisten gefolgt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie eine gerichtliche Beurteilung verlangen. So könnten Sie Ihre Sicht der Dinge vor dem Richter darlegen. Gelingt es Ihnen allerdings nicht, ihn zu überzeugen, werden happige Gerichtsgebühren auf Sie zukommen. Sind Sie unsicher? Dann stellen Sie sich folgende Frage: Bin ich bereit, für die gerichtliche Beurteilung mehrere hundert Franken in den Sand zu setzen, oder will ich auf keinen Fall mehr etwas drauflegen? Tendieren Sie zu Letzterem, bezahlen Sie die Busse besser.

Gut vorbereitet kämpfen
Entscheiden Sie sich, den Bussenentscheid gerichtlich überprüfen zu lassen, sollten Sie unbedingt einen Blick in die Akten werfen. Schauen Sie sich vor allem die Schilderungen der Polizisten an und finden Sie heraus, ob es noch Zeugen oder andere Beweismittel gegen Sie gibt. Konkret: Finden Sie heraus, weshalb die Polizisten finden, dass Sie am Steuer zu wenig aufmerksam waren. Danach sollten Sie sich gut überlegen, wie Sie gegen diese Vorwürfe argumentieren wollen. Und denken Sie daran: Jeder Widerspruch in Ihren Aussagen schwächt Ihre Position.

Ideal wäre es, wenn Sie Beweise für Ihre Argumentation haben - zum Beispiel den Auszug Ihres Mobilfunkanbieters, der belegt, dass Sie zur fraglichen Zeit gar nicht telefoniert haben. Kommen Sie umgekehrt zum Schluss, dass gegen die Polizei kein Kraut gewachsen ist, dann können Sie Ihr Begehren vor der Gerichtsverhandlung immer noch zurückziehen.