Es ist der ultimative Spass auf dem Sonntagsausflug: In manchen Restaurants angeln die Gäste den Fisch selber, bevor er auf den Teller kommt. So etwa im «Fischergut» in Rheinsulz AG. Die Besucher bekommen eine Angel in die Hand gedrückt und werfen den Haken in einen Teich aus. Dort hat der Fischzüchter zuvor Hunderte von Forellen ausgesetzt, die hungrig nach jedem Köder schnappen. Angeln wird zum Kinderspiel.

Jetzt gerät das so genannte Familienfischen massiv in die Kritik: Videoaufnahmen des Tierschützers Erwin Kessler zeigen, wie beim fröhlichen Plausch Fische misshandelt werden. Die meist unerfahrenen Angler reissen den Tieren den Haken grausam aus dem Schlund oder lassen sie liegen, bis sie verenden. «Das ist Tierquälerei und gehört verboten», meint Kessler.

Ein Gutachten, das aufgrund des Bildmaterials erstellt wurde, gibt ihm Recht. Strafrechtsprofessor Marcel Niggli von der Uni Freiburg kommt darin zum Schluss: «Die Tierhalter und teils auch die Gäste verstossen gegen mehrere Strafbestimmungen des Tierschutzgesetzes.» Dieses verbietet die Misshandlung von Tieren.

Bevor die Fische von den Gästen gefangen werden, verfrachten die Veranstalter sie vom Aufzuchtbecken in den Teich. Niggli sagt: «Bereits bei diesem Transport könnten Fische verenden. Sie werden gefangen, ausgesetzt und sofort wieder gefangen. Das ist unnötig und bedeutet immer ein illegales Zufügen von Schmerz.»

Auch der Tatbestand des vorsätzlich qualvollen Tötens von Tieren sei mehrfach erfüllt. Beispiel: Statt die Fische sofort zu töten, klopfen ihnen Kinder – unter Aufsicht der Eltern – mit Steinen und Holzstöcken minutenlang auf den Kopf, bis sie irgendwann tot sind. Familien, die auf diese Weise angeln, sind laut Niggli «wegen Tierquälerei zu bestrafen».

Veranstalter wiegeln ab

Strafbar machen sich zudem die Veranstalter, weil sie zu Tierquälerei anstiften. «Sie müssten damit rechnen, dass mindestens ein Teil der Besucher mit den Methoden des Fischfangs nicht vertraut ist», so Niggli. «Fischergut»-Besitzer Hans Stooss weist die Vorwürfe zurück: «Wir haben Teile des Fischteichs gesperrt. So haben wir eine bessere Übersicht und können eingreifen, wenn jemand Fische plagt.» Stooss wurde letztes Jahr wegen Tierquälerei zu einer Busse von 800 Franken verurteilt.

Die Fische hätten eine angemessene Ruhezeit, bevor sie ein zweites Mal gefangen werden, sagt Stooss. Zudem habe man Elektrowannen aufgestellt, in denen die Angler die Fische schnell und tiergerecht töten könnten. Auch Meinrad Gmür, der in Schwendi SG Familienfischen anbietet, lässt die Tiere elektrisch töten. «Bei uns fischen jeweils nur fünf Angler. Sie werden von einer Betreuungsperson ständig beaufsichtigt», sagt Gmür. Man achte darauf, dass Fische nicht «rausgerupft» würden, sondern dass die Angler sie «mit einem Netz direkt ins Strombad befördern».

Für Tierschützer Kessler ist das Problem damit nicht gelöst. Er will im revidierten Tierschutzgesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist, ein Verbot einbringen. Unterstützt wird er dabei von Fair-Fish – einem Verein, der vom Schweizer Tierschutz STS sowie von Aargauer und Zürcher Tierschutzverbänden getragen wird. Damit würde die Schweiz mit Deutschland gleichziehen: Dort ist der Angelzirkus längst verboten.

Quelle: VGT