Cheminées und Cheminéeöfen sind beliebt. Allein seit 1990 stieg die Zahl der Anlagen in der Schweiz um rund 150000. Doch lange nicht alle sind über die heimeligen Feuerstätten glücklich. Denn allzu oft verursachen diese buchstäblich Stunk. «Die meisten Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigung betreffen Cheminées und Cheminéeöfen», sagt Herbert Limacher vom Amt für Lufthygiene des Kantons Zürich. Die Gründe: «Nicht fachgerecht erbaute Anlagen und Kamine. Viele Betreiber wissen auch nicht, wie man richtig anfeuert und wie das Brennholz beschaffen sein muss. Oder sie verbrennen Abfall und Altholz.»

Oft ist altem Holz nicht anzusehen, ob es behandelt ist. Aus diesem Grund zieht die Luftreinhalteverordnung eine klare Grenze: Holz darf in häuslichen Feuerstätten nur in naturbelassenem Zustand verbrannt werden. Falls es bearbeitet wurde – etwa in der Schreinerei oder auf der Baustelle –, gilt es nicht mehr als solches. Aus Unkenntnis des Gesetzes machen sich so viele Cheminéebetreiber strafbar. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, muss die Gemeinde oder das kantonale Amt für Lufthygiene auf eine Anzeige hin handeln.

Dioxin verseucht das Gemüse

Wer Altholz oder Abfall verbrennt, verstösst nicht nur gegen das Gesetz, sondern schadet auch der Umwelt und sich selbst. Schwermetalle und hochgiftige Dioxine schlagen sich in der unmittelbaren Umgebung nieder – etwa im Gemüsegarten. Und bei der Verbrennung von unreinem Holz entstehen Säuren und Ablagerungen in Feuerraum und Kamin, die ein Brandrisiko darstellen und den Ofen beschädigen.

Willi Vock, der im Auftrag des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft die Entsorgung von Holzabfällen betreut, schätzt die jährliche Menge von unerlaubterweise verbranntem Abfall und Altholz auf mehrere hunderttausend Tonnen. «Die Folge sind Schadstoffemissionen, die bis zum Faktor 1000 über jenen von Kehrichtverbrennungsanlagen liegen.» Jetzt wollen Bund und Kantone handeln: unter anderem mit Merkblättern und einer Veranstaltungsreihe für Haushalte und Betriebe.

Ein von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) entwickelter Ascheschnelltest erlaubt es Beamten, Kaminfegern oder Feuerungskontrolleuren seit kurzem, mit minimalem Aufwand festzustellen, ob jemand verbotene Stoffe verfeuerte.

Was den Sündern blüht, zeigt ein Fall im Zürcher Weinland: In einem Wohnquartier traten im letzten Winter wiederholt Geruchsbelästigungen auf. Stinkender Rauch aus dem Kamin eines Einfamilienhauses deutete an, dass die Ursache bei der Verbrennung von Abfall liegen könnte. Nachdem Reklamationen beim Hausbesitzer zu keiner Besserung geführt hatten, informierten die Anwohner die Gemeinde.

Asche liefert den Beweis

Die Behörde nahm einen unangekündigten Augenschein vor. Die Untersuchung des Holzlagers erhärtete den Verdacht auf illegale Verbrennung von Abfall und Altholz. Der Empa-Test lieferte den Beweis: In der Asche fanden sich Spuren von Blei, Zink und Chlor. Wegen Verstosses gegen das Umweltschutzgesetz musste der Hausbesitzer 700 Franken Busse zahlen. Das Beispiel ist kein Einzelfall.

In der Schweiz wurden 1997 wegen der Verbrennung von Altholz und Abfall 170 Gerichtsurteile gefällt. Bei mutwilligem Vergehen werden Bussen und Gefängnisstrafen verhängt. Bei technischen Mängeln wird eine Sanierung angeordnet.

Eine Garantie für einen problemlosen Betrieb von Cheminéeanlagen gibt es nicht. Schon beim Einbau sollte ein qualifizierter Fachbetrieb die Arbeiten ausführen und ein Kaminfeger beigezogen werden. Achten Sie beim Kauf auf das Qualitätssiegel der Schweizerischen Vereinigung für Holzenergie (siehe Kasten). Heizgerät und Kamin müssen aufeinander abgestimmt sein.

Der Ofen sollte über eine getrennte Zuführung von Primärluft und Sekundärluft verfügen. Der Kamin muss mindestens einen halben Meter über den höchsten Punkt des Dachs hinausragen. «Ein gutes Indiz für die Qualität ist die Betriebsanleitung», sagt Koni Imbach vom Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte. «Auch Laien können daran leicht erkennen, ob der Lieferant eine effiziente und saubere Verbrennung wichtig nimmt.»

Für den reibungslosen Betrieb sind zwei Faktoren entscheidend: die Qualität des Brennstoffs und die Luftzufuhr. Als Brennholz für Cheminées sind nur Holzscheiter, bindemittelfreie Holzbriketts sowie Reisig und Zapfen zugelassen. Alles sollte trocken und mindestens zwei Jahre gelagert sein. Nicht erlaubt sind Hackschnitzel, Späne und Sägemehl.

Anfeuern – gewusst, wie!

Nach dem Prinzip «Vom Feinen zum Groben» wird das Brennmaterial kreuzweise eingefüllt. Die grössten Scheiter sollten nicht mehr als acht Zentimeter Durchmesser aufweisen. Die unterste Lage des Holzstapels bilden klassischerweise zerknülltes Zeitungspapier und feines Tannen- oder Astholz, das schnell brennt. Nicht erlaubt ist Karton; er enthält Verunreinigungen und Schadstoffe und gehört deshalb in die Separatsammlung.

Auch Zeitungspapier darf wegen der Druckfarben nur in kleinen Mengen verbrannt werden. Eine Alternative sind so genannte Anfeuerhilfen, die aus ökologischer Sicht allerdings oft auch nicht unbedenklich sind. Sie werden in der Regel auf der Basis von Petroleum oder Paraffin hergestellt, das aus der Ölraffinierung stammt. Eine Ausnahme bilden bienenwachsgetränkte Holzwolleknäuel.

Für die Luftzufuhr gelten zwei Regeln: Erstens sollten alle Luftklappen bereits beim Anfeuern voll geöffnet sein – und dies während des ganzen Abbrands bleiben. Zweitens wird die Luftzufuhr gegen Ende des Feuers nicht schrittweise unterbrochen, sondern in einem Mal, sobald sich auf der Glut ein weisslicher Uberzug zeigt. Hohe Schadstoffemissionen entstehen, wenn während des Feuers Holz nachgelegt wird; die ganze Brennstoffmenge sollte deshalb schon zu Beginn eingefüllt werden.

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