Auf einmal ist alles anders. Der Weg zur Arbeit entfällt, man ist auf Reisen, geht wandern, trifft Freunde – und verbringt viel mehr Zeit in den eigenen vier Wänden. Die Pensionierung ist ein massiver Einschnitt in den gewohnten Lebensablauf, und vieles muss neu organisiert, neu gedacht, neu eingespielt werden. Wie wollen wir leben, jetzt und in Zukunft? Und wie wollen wir wohnen?

Doch ausgerechnet Fragen, die sich um mögliche körperliche Einschränkungen im Alter drehen, stellen sich Menschen vor der Pensionierung nur ungern: «Man weiss zwar, dass die nachlassende körperliche Leistung ein Thema sein sollte», sagt Felix Bohn von der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen in Zürich, «verdrängt es aber gern.» Wenn man aber möglichst lange im eigenen Heim leben will, ist die altersgerechte Wohnsituation ein zentrales Thema. Ob das Eigenheim diese Voraussetzung erfüllt, erfährt man am einfachsten in einem Gespräch bei einer der Beratungsstellen für hindernisfreies Bauen, die es in jedem Kanton gibt (www.hindernisfrei-bauen.ch). Die Beratung ist vor allem sinnvoll, wenn man Renovationspläne hat. «Viele Anpassungen lassen sich dann einfach und oft ohne grosse Mehrkosten realisieren», so Bohn.

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Eine umfassende Renovation vorzunehmen, bevor man in Pension geht, ist aber nicht nur sinnvoll im Hinblick auf den Aspekt des altersgerechten Wohnens, sie bringt auch steuerliche Vorteile. «Bei höheren Einkommen können die Abzüge für werterhaltende Renovationsarbeiten an der eigenen Liegenschaft zu markanten Steuerabzügen führen», sagt Werner Egli, Mitinhaber der Hypothekenbörse in Uster. Würden dieselben Arbeiten erst nach der Pensionierung ausgeführt, sei der Spareffekt wesentlich kleiner, da Pensionierte in der Regel eben weit tiefere Einkommen versteuern müssen als zuvor. Je nach Höhe der Renovationskosten lohnt es sich zudem, die Arbeiten über mehrere Jahre zu verteilen. Dann profitiert man mehrfach, weil die Steuerabzüge während mehrerer Jahre die Progression senken. Da zudem die Möglichkeit besteht, dass der Steuerabzug der Kosten für werterhaltende Massnahmen ab 2015 ganz oder teilweise entfällt, kann es sinnvoll sein, eine Renovation vorzuziehen, selbst wenn man noch einige Jahre vor der Pensionierung steht. Trotzdem empfiehlt Werner Egli ein besonnenes Vorgehen: «Nur der Steuerersparnis wegen zu renovieren ist der falsche Weg, wenn einem dann das dafür verwendete Geld nach der Pensionierung fehlt.» Es gelte immer, zwischen dem Wünschenswerten und dem wirklich Notwendigen abzuwägen.

Sind die Renovationsarbeiten vor der Pensionierung aber finanzierbar und beschlossene Sache, sollte man bei der Planung auf zwei Punkte besonderes Augenmerk legen. Die Anpassungen an die Bedürfnisse des altersgerechten Wohnens sind der erste, der zweite Punkt betrifft die langfristigen Nebenkosten – im Speziellen für Energie. Die übermässige Belastung des Haushaltsbudgets kann im Rentenalter relevant werden, weshalb die energetische Sanierung durchaus sinnvoll ist. Drei Schlüsselstellen sind für die energetische Erneuerung zentral:

  • Die Gebäudehülle ist das wichtigste Element einer energetischen Sanierung. Sind Wände, Dach und Kellerdecke richtig isoliert und alte Fenster gegen Isolierglas ausgetauscht, sinkt der Energieverbrauch schnell einmal um die Hälfte.

  • Dann kann meist eine kleinere Heizanlage installiert werden, die den Verbrauch nochmals reduziert. Das ist auch der richtige Moment, sich zu überlegen, welches Heizsystem das passende ist. Neben den klassischen Öl- und Gasbrennern sind heute auch Holzpelletheizungen oder Wärmepumpen prüfenswerte Alternativen. Welches System am besten zum Haus passt und welche Heizkosten es verursacht, lässt sich beispielsweise mit einem Planungsinstrument des WWF eruieren (www.wwf.ch/heizen).

  • Überdenken sollte man schliesslich die Warmwasserversorgung. Hier lohnt sich beispielsweise die Installation eines Sonnenkollektors, der übers Jahr bis zu 80 Prozent des Warmwassers erzeugt. Wer ohnehin eine umfassende Sanierung des Hauses plant, kann auch auf den Minergie-Standard setzen (www.minergie.ch). Der Verbrauch für Heizung und Warmwasser beträgt dann noch maximal 60 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter beheizter Fläche. Ältere Häuser benötigen das Zwei- bis Vierfache dieses Werts. Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs sind von der Steuer absetzbar. Zudem leisten Kantone, Gemeinden und verschiedene Organisationen Beiträge an die Sanierung. Genaue Angaben finden Sie unter www.energiefranken.ch.


Hand in Hand mit der energetischen Sanierung geht mindestens ein Teil der Anpassungen ans altersgerechte Wohnen. Eine der wichtigsten Fragen dabei ist die Zugänglichkeit der wichtigsten sanitären Räume. Felix Bohn bringt es auf den Punkt: «Mahlzeiten kann man sich notfalls ins Haus liefern lassen, doch wenn das Bad für körperlich Behinderte nicht zugänglich ist, wird es unangenehm.»

Ein Umbau kann also zu einer ziemlich tiefgreifenden Neugliederung des Hauses führen: Im Erdgeschoss sollte wenn möglich ein Bad eingebaut werden. Kann das Bad nur im Obergeschoss realisiert werden, sollte man unbedingt prüfen, ob sich das Treppenhaus mit einem Treppenlift nachrüsten liesse. Neue und bereits vorhandene Bäder sollten nach den Anforderungen für hindernisfreies Bauen realisiert werden. Sinnvoll ist etwa eine schwellenlose Dusche statt einer Badewanne; nötig ist genügend Platz neben dem WC, damit es auch zugänglich ist, wenn man auf eine Gehhilfe oder auf den Rollstuhl angewiesen ist.

Auch der Zugang von aussen muss angepasst werden. «Solche Massnahmen dienen nicht nur einem selbst, sie sind auch für andere bequem», sagt Bohn. So erleichtert eine Rampe die Zufahrt mit dem Kinderwagen der Enkelkinder, und eine schwellenlose Dusche ist einfacher zu reinigen als eine Badewanne. Zudem können sich die Investitionen auch positiv auf den späteren Verkaufspreis auswirken. «Es gibt heute immer mehr ältere Immobilienkäufer», sagt Bohn. «Für diese ist es durchaus ein Kaufargument, ob eine Liegenschaft altersgerecht ist.»

Geringer als in einem Haus sind die Umbaumöglichkeiten in Eigentumswohnungen. Hier gilt das Augenmerk vor allem der Anpassung des Badezimmers und der Abklärung, inwieweit der Zugang zum Haus und zur Wohnung hindernisfrei ist oder ob eine Anpassung mit vertretbaren Mitteln möglich wäre. Bei diesen Abklärungen lohnt es sich wie bei der Planung von Umbauten, auf jeden Fall den Rat der jeweiligen kantonalen Fachstelle für hindernisfreies Bauen einzuholen.

Sicherheit: Kleine Massnahmen, grosse Wirkung

  • Installieren Sie in Korridor, Treppenhaus, Keller und Garage eine helle, blendfreie Beleuchtung und tauschen Sie die Lichtschalter dort gegen Bewegungsmelder.

  • Verlegen Sie lose Elektrokabel so, dass man nicht darüber stolpern kann.

  • Befestigen Sie aufstehende Teppichkanten mit Doppelklebeband am Boden.

  • Verzichten Sie auf lose Teppiche (Brücken) oder versehen Sie diese mit einer Gleitschutzunterlage.

  • Machen Sie Treppenstufen mit selbstklebenden Gleitschutzstreifen sicherer.

  • Bringen Sie bei Treppen, deren Stufen wegen des Musters schwer zu erkennen sind, Kontrastbänder an den Stufenkanten an.

  • Rüsten Sie Treppen beidseitig mit einem Handlauf aus.

  • Legen Sie vor Badewanne oder Dusche einen rutschfesten Wannenvorleger aus.

  • Lassen Sie die Badewanne vom Fachmann rutschfest machen.

  • Bringen Sie in Dusche und Bad zusätzliche Haltegriffe an.

  • Halten Sie Korridor und Treppenhaus frei von Möbeln und Gegenständen.

  • Passen Sie die Füsse von Sessel, Sofa oder Bett in der Höhe so an, dass Sie einfach aufstehen und sich setzen können.

  • Wischen Sie verschüttetes Wasser oder Fett in der Küche immer sofort auf.

  • Tragen Sie flache, feste Hausschuhe.

Alternativen zum Altersheim

Die Langlebigkeit schafft neue Angebote: Menschen im dritten und vierten Lebensalter finden immer mehr Wohnformen, die auf die spezifischen Bedürfnisse im Alter zugeschnitten sind.

Seniorenresidenz: In der Regel leben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer eigenen Wohnung und nutzen die Betreuungsangebote nach Bedarf. Für die Mahlzeiten steht ein hauseigenes Restaurant zur Verfügung. Die meisten Residenzen haben zudem eine eigene Pflegeabteilung. Ein entscheidender Punkt, denn wenn keine solche Abteilung zur Verfügung steht, müssen pflegebedürftige Bewohner irgendwann doch noch einmal umziehen.

Wohnen mit Service: Einzelne Privatanbieter und Altersheime bieten altersgerechte, zentral gelegene Wohnungen mit einem fakultativen Serviceangebot und einem Notrufdienst rund um die Uhr an.

Wohngemeinschaft: Wie Studenten in ihrer WG leben ältere Menschen in einer Gemeinschaft zusammen. Man unterstützt einander im Alltag und muss nicht allein leben. Ein Teil der Wohngemeinschaften organisiert sich selbst, andere sind an ein Altersheim angeschlossen, so dass die Betreuung im Notfall sichergestellt ist.

Hausgemeinschaft: Jede Partei verfügt über eine Wohnung in einem altersgerecht eingerichteten Haus. Man pflegt die Nachbarschaft, kümmert sich umeinander und organisiert Anlässe. Im Gegensatz zur Wohn- bietet die Hausgemeinschaft mehr Privatsphäre.

Mehrgenerationenhaus: Nach dem Vorbild des althergebrachten Stöcklis leben Menschen unterschiedlichen Alters in einem Mehrfamilienhaus. So sollen die älteren Menschen in den Alltag integriert bleiben und von der Hilfe der jüngeren Bewohner profitieren können.

Pflegeheim: Für stark pflegebedürftige Menschen sind das Pflegeheim oder Pflegewohngruppen auch heute noch die gängigste Alternative. Dort sind die medizinische Betreuung und die Pflege rund um die Uhr gewährleistet.

Das eigene Heim: Immer mehr ältere Menschen möchten heute möglichst lange im eigenen Haus oder in ihrer Eigentumswohnung leben. Mit entsprechenden Anpassungen und dank ambulanten Hilfsdiensten ist dies heute in vielen Fällen möglich.