«Zu vermieten: Exklusiver, einzigartiger Büroloft mit Dachterrasse, zirka 420 m2, hell und repräsentativ. Wohnen/Arbeiten möglich.» Über den Dächern Zürichs ein Büro mieten und darin auch wohnen der im «Tages-Anzeiger» ausgeschriebene Loft ist ein Traumobjekt.

Ivo Wejgaard hat sich den Traum vom Bett und Büro unter einem Dach vor zwei Jahren verwirklicht. «Die Verbindung von Arbeit und Wohnen ist äusserst praktisch», sagt der Regisseur. «Ich arbeite oft nachts. Für mich sind Arbeits- und Privatleben identisch.» Ein Nachteil ist der Preis: 11500 Franken pro Monat muss Wejgaard für seinen Loft hinblättern.

Das Wohnen in Büroräumen könnte künftig noch populärer werden, denn vor allem in grossen Städten sind Mietwohnungen Mangelware. In Zürich zum Beispiel beträgt die Leerwohnungsziffer 0,04 Prozent: Von den rund 190000 Wohnungen stehen derzeit nur gerade 80 leer. In Bern oder Genf ist es ähnlich schwierig, eine Wohnung zu finden.

Auf der anderen Seite sind zahlreiche Büro- und Gewerberäume ungenutzt. Allein in Zürich wurden in den letzten zehn Jahren rund 40000 Arbeitsplätze abgebaut. Zurück bleiben Gewerbebauten, die aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nicht so rasch wieder vermietet werden dürften. In Zentren wie Zürich, Basel, Bern oder Genf stehen rund fünf bis sechs Prozent der Büroflächen leer.

Deshalb liegt der Gedanke nahe, neuen Wohnraum in bestehenden Gewerbebauten einzurichten. Doch das ist «nicht ganz einfach», dämpft Hansueli Rebsamen vom Zürcher Amt für Baubewilligungen solche Hoffnungen. «Das Baurecht ist kantonal und sogar kommunal verschieden.» Was in einer Stadt erlaubt sei, könne anderswo verboten sein.

Der Baujurist empfiehlt deshalb folgendes Vorgehen: Wer seine private Bleibe in einem Gewerberaum einrichten möchte, sollte bei der Gemeinde abklären, in welcher Zone sich das Objekt befindet. In Kern- und gemischten Zonen dürften wenig Schwierigkeiten bestehen, in Gewerbe- oder Industriezonen hingegen sind die Hürden hoch. «In der Industriezone kann eigentlich nicht gelebt werden», sagt Rebsamen. Hier dürfen lediglich Betriebsangehörige oder Hauswarte wohnen. Kommen jedoch weitere Wohnungen hinzu, müsse der Zonenplan angepasst werden.

Neben dem Baugesetz muss auch der Eigentümer mit der Umnutzung einverstanden sein und bauliche Veränderungen vornehmen, etwa bei den sanitären Anlagen. Auch die Vorschriften der Feuerpolizei sind einzuhalten. Dann kann der Loftmieter beim Personenmeldeamt anklopfen wo sich der Kreis schliesst: Denn eine Wohnsitzanmeldung ist nur möglich, wenn der Antragsteller tatsächlich an der genannten Adresse wohnen kann.

Ivo Wejgaard hatte Glück. Der Vermieter war einverstanden, dass im Büro auch gewohnt wird. «Er fand die Idee gut und investierte grosszügig», sagt Wejgaard, der früher illegal in Fabriken wohnte. Für ihn ist absolut klar: «Vermieter und Beamte müssten viel toleranter sein.»