Veröffentlicht am 21. Oktober 2025 - 08:57 Uhr
Es kann sein, dass alle im Stockwerkeigentum zur Kasse gebeten werden, auch wenn einzelne dagegen entscheiden.
Das Haus teilt man mit anderen, an der eigenen Wohnung hat man ein sogenanntes Sonderrecht: Stockwerkeigentümer sind in einer speziellen Lage. Das zeigt sich ganz besonders dann, wenn es ums Zahlen geht. Einige Kosten tragen alle gemeinsam, andere sind Privatsache.
Grundsätzlich gilt: Die eigene Wohnung oder Garagenbox gehört zum Sonderrecht. Für Renovation oder Umbau muss also die Eigentümerin aufkommen. Die Gemeinschaft hingegen bezahlt alle Massnahmen an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen. Das betrifft zum Beispiel das Dach, die Aussenmauern, das Treppenhaus oder die Gemeinschaftswiese.
Doch Vorsicht: Auch in der eigenen Wohnung fallen gewisse Elemente wie tragende Mauern oder grosse Fensterfronten in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.