Der verwitwete Bruno Keller (Name geändert) will seinen zwei Kindern seine Liegenschaft übertragen. Sie sollen ihm nichts für das Reiheneinfamilienhaus bezahlen, aber er will weiterhin darin wohnen können. Rechtlich stellt sich da zunächst die Frage: Schenkung mit Wohnrecht oder Nutzniessung?

Bei der Variante Wohnrecht kann der Berechtigte einfach im Haus wohnen, bei der Nutzniessung hat er auch das Recht, das Haus zu vermieten und den Mietzins einzukassieren. Im Gegenzug muss er auch für mehr Kosten aufkommen (siehe unten «Wohnrecht oder Nutzniessung?»).

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