Bei der Variante Wohnrecht kann der Berechtigte einfach im Haus wohnen, bei der Nutzniessung hat er auch das Recht, das Haus zu vermieten und den Mietzins einzukassieren. Im Gegenzug muss er auch für mehr Kosten aufkommen (siehe unten «Wohnrecht oder Nutzniessung?»).
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