Es ist die klassische Win-win-Situation: Der Käufer weiss, dass er für sein künftiges Domizil nicht übermässig viel bezahlt, und die Verkäuferin ist froh, die überflüssige Liegenschaft endlich los zu sein. Auch die Gemeinde Hohentannen freut sich über den neuen Herrn im Schloss Oetlishausen. Eine «besondere Persönlichkeit» hatte sich der Gemeindeammann gewünscht, und die bekommt er nun: Josef Felder, CEO des Flughafens Kloten, hat von der Stadt Zürich als bisheriger Besitzerin der Liegenschaft den Zuschlag bekommen. Fernab von Süd- oder gekröpften Nordanflügen kommt der Flughafenboss so für 2,81 Millionen Franken mitten in der Landwirtschaftszone zu einem Schloss mit 20 Zimmern und einem integrierten Bauernbetrieb mit sechs Hektaren Land.
Scheitern kann Felders Umzug in die Ostschweiz bloss noch am Widerstand des Zürcher Gemeinderats, der den Verkauf im Frühling absegnen muss. Ein erstes Hindernis wurde für den nach eigenem Bekunden «leidenschaftlichen Reiter» bereits beseitigt. Denn das bäuerliche Bodenrecht schränkt den Kauf von Grundstücken in der Landwirtschaftszone stark ein - Agrarland sollte nach dem Willen des Gesetzgebers den «Selbstbewirtschaftern» vorbehalten bleiben. Kaufen dürfte es nur, «wer die Fähigkeiten besitzt, die nach landesüblicher Vorstellung notwendig sind, um den landwirtschaftlichen Boden selber zu bearbeiten und ein landwirtschaftliches Gewerbe persönlich zu leiten».

Auf die Nagelprobe, ob der Vollzeitmanager dieser Vorstellung eines Bauern entspricht, liess es die Stadt Zürich jedoch gar nicht erst ankommen. Schon Monate vor der Ausschreibung der Liegenschaft stellte die Stadt beim Thurgauer Landwirtschaftsamt das Gesuch, das Gelände in zwei Parzellen aufzuteilen und die kleinere, 2,2 Hektaren grosse mit Schloss und Bauernhof vom bäuerlichen Bodenrecht zu befreien. Das Amt tat wie geheissen und verwandelte so eine schwer verkäufliche Liegenschaft in ein begehrtes Objekt.

Das Schloss sei «der Sonderfall eines Sonderfalls», rechtfertigt der zuständige Mitarbeiter des Landwirtschaftsamts den Entscheid: «Wenn die Liegenschaft dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt gewesen wäre, hätte sie niemand gekauft, sie würde verfallen, und dann würde der Heimatschutz protestieren.»

Eine Pferdepension genügt nicht Bleiben die rund 3,8 Hektaren Landwirtschaftsland und Wald, die Felder ebenfalls zu kaufen gedenkt. Vom Winterthurer «Landboten» auf die Auflage aufmerksam gemacht, dass er dazu «Selbstbewirtschafter» sein müsse, erklärte der Flughafenboss, er plane auf dem Land eine «Pferdepension» einzurichten, «bei der die Leute ihre Tiere selber besorgen». Gegenüber dem Beobachter gibt sich Felder wortkarger: «Das Geschäft muss durch die politischen Instanzen. Anschliessend findet die Eigentumsübertragung statt, und dann kommt die Planungsphase.»

Felders Zurückhaltung hat einen Grund: Laut dem Laufenburger Anwalt und Bodenrechtsspezialisten Benno Studer «gilt eine Pferdepension allein definitiv nicht als landwirtschaftliche Nutzung. Ein Gesuch um den Erwerb von landwirtschaftlichem Land durch einen Nichtlandwirt kann mit dieser Begründung nicht bewilligt werden.»

Das Landwirtschaftsamt ist dennoch geneigt, dem prominenten Neu-Thurgauer entgegenzukommen. Wie es bei der zuständigen Stelle heisst, habe das Gesuch «gute Chancen, bewilligt zu werden».