Komposthaufen in der Nachbarschaft sorgen oft für gärenden Unmut, wie Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum zeigen. Frau G. aus Appenzell Ausserrhoden etwa beklagt sich, dass ihr Grundstück gleich von drei Komposthaufen umringt sei. Herr T. aus dem Kanton Bern schlägt sich umgekehrt mit einem Nachbarn herum, der die Einrichtung eines Kompostplatzes verhindern möchte.

Was tun? Das schweizerische Umweltschutzgesetz bezeichnet das Kompostieren als förderungswürdige Massnahme, um biologisch-organische Abfälle der Wiederverwertung zuzuführen – und das möglichst dezentral. In der «Technischen Verordnung über Abfälle» zum Gesetz heisst es dazu: «Die Kantone fördern, insbesondere durch Information und Beratung, das Verwerten von kompostierbaren Abfällen in Garten, Hof oder Quartier.» Grundsätzlich lässt sich gegen den nachbarlichen Komposthaufen also nichts ausrichten.

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Zuerst das Gespräch suchen
Ein richtiger Komposthaufen muss aber gehegt und gepflegt werden. Dann gibt er, objektiv betrachtet, auch keinen Anlass zu Missmut. «Wer seinen Kompostplatz als reine Abfalldeponie definiert, schadet letztlich sich selber», sagt der Basler Kompostberater Dieter Simonet. Wird der Komposthaufen vernachlässigt, beginnt das Material zu faulen. Und die Fäulnis sorgt dafür, dass der Haufen stinkt. Zudem wird stinkende Komposterde wegen der Fäulnisbakterien unbrauchbar. «Gestank ist stets ein Zeichen dafür, dass mit dem Kompost etwas nicht stimmt», so Simonet.

Eigentlich tut man seinem Nachbarn also einen Gefallen, wenn man ihn darauf hinweist, dass sein Komposthaufen mieft. Was aber, wenn der Nachbar diesen Gefallen nicht zu schätzen weiss? «Gegen übermässige Immissionen durch Gestank oder Insekten könnte man sich zivilrechtlich wehren», sagt Thomas Oberle, juristischer Berater des Hauseigentümerverbands. Das Nachbarrecht in Artikel 684 des Zivilgesetzbuchs verpflichtet jedermann, «bei der Ausübung seines Eigentums (…) sich aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten». Zu den «Einwirkungen» zählt das Gesetz auch «lästige Dünste».

Bevor man nun aber einen Richter darüber entscheiden lässt, wann «lästige Dünste» als «übermässige Einwirkungen» gelten, sollte man trotz Geruchsbelästigung nochmals tief durchatmen. Ein Zivilprozess kann nämlich viel Zeit in Anspruch nehmen und teuer werden.

Falls ein persönliches Gespräch nicht möglich sein sollte, kann ein Anruf bei der kommunalen Kompostberatung weiterhelfen. Kompostberater Simonet kennt solche Fälle. Er scheut sich nicht, den Besitzer eines schlecht betreuten Komposthaufens anzusprechen und konkrete Hilfe anzubieten. Rechtliche Handhabe habe er zwar keine. «Meist machen wir aber gute Erfahrungen – falls der Streit um den Komposthaufen nicht Teil eines grundsätzlichen Gezänks zwischen Nachbarn ist.»

Machtlos hingegen ist der Kompostberater bei Menschen, die partout nicht vom Vorurteil ablassen wollen, dass jeder Kompostplatz stinkt, sei er auch noch so gut gepflegt. «Es gibt Leute, die reklamieren bereits beim blossen Anblick eines Komposthaufens», weiss Kurt Haefeli, Kompostberater von Pfäffikon ZH. In diesen Fällen rät er, den Komposthaufen zu tarnen und abzudecken.