Nebenan mal auf den Busch klopfen
Überhängende Äste, bellende Hunde, missachtete Wegrechte: Bei Streit unter Anwohnern bewirkt eine Aussprache oft mehr als der Gang zum Richter.
Veröffentlicht am 11. November 2003 - 10:50 Uhr
Lieber Blumenkastendieb», stand auf dem Schild auf dem Garagentor, «du bist so viel wert wie diese Scheisse.» Darunter zeigte ein Pfeil auf einen Eimer am Boden, der mit Hundekot gefüllt war.
Dieser dem Beobachter gemeldete Fall zeigt, auf welches Niveau Nachbarschaftsstreitigkeiten sinken können. Eine Online-Umfrage auf www.beobachter.ch ergab, dass jeder Dritte sich jüngst mit den Nachbarn in die Haare geraten ist. Anlässe für Auseinandersetzungen gibts genug. Schon Schiller schrieb, dass der Frömmste nicht in Frieden leben könne, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefalle.
Zu den klassischen Reibungsflächen gehören Lärm, Bäume oder Büsche an Grundstücksgrenzen sowie die Wegrechte. Wegen Letzterem gerieten sich Sepp Meier (Name geändert) und sein Nachbar ins Gehege. Meier hatte sich das Wegrecht über das benachbarte Grundstück, eine 15 Meter lange Zufahrt zu seinem Haus, mit happigen 30000 Franken erkauft. Schon kurz darauf brach der Streit aus – wegen einer Meinungsverschiedenheit beim Bau von Meiers Haus.
Seither ist das Heimkommen für Meier ein Hürdenlauf. Einmal stand ein Anhänger im Weg, ein anderes Mal Blumenkisten. «Sie wanderten jeden Tag drei Zentimeter weiter in die Strassenmitte», erzählt Meier. Nachdem sie jemand bei Nacht und Nebel aus dem Weg geräumt hatte, reagierte der Nachbar mit der Hundekotaktion. Meier suchte das Gespräch. Doch der Nachbar meinte nur: «Wir haben doch keine Probleme. Es ist alles bestens.»
«Auge um Auge, Zahn um Zahn»
Für eine gütliche Einigung sei es in diesem Fall möglicherweise zu spät, meint der Luzerner Rechtsanwalt Otto Haunreiter. Selbst ein richterliches Urteil könne hier wohl keinen Frieden mehr stiften. «Ein Gerichtsentscheid schafft neben einem Gewinner immer auch einen Verlierer. Ein Urteil bildet deshalb oft den Nährboden für weitere Streitigkeiten.» Zudem sind Gerichtsverfahren zeitintensiv und teuer.
Bei derart verhärteten Fronten gehe es den Parteien oft gar nicht mehr um die Beilegung des Konflikts, so Haunreiter, «sondern schlicht und einfach nur noch um Rache: ‹Auge um Auge, Zahn um Zahn›».
Auf solche Gedanken mag auch Yvette Bernet aus Reinach BL gekommen sein, als sie nach der Rückkehr aus den Ferien den geliebten Baum in ihrem Garten halbiert vorfand. «Am meisten machte uns wütend, dass unser Nachbar den Baum hinterrücks gefällt hatte, als wir nicht da waren. Das ist eine Frechheit.» Das Corpus Delicti stand just auf der Grundstücksgrenze und gehörte beiden.
Bernet protestierte. Doch der Nachbar meinte, er könne mit dem Baumteil auf seinem Grundstück anstellen, was er wolle. Mit dieser Einschätzung lag er falsch – denn durch das Halbieren des Baums zerstörte er auch das Eigentum seiner Nachbarn. Yvette Bernet wollte sich jedoch nicht auf einen Rechtshändel einlassen und liess die Geschichte auf sich beruhen.
In jedem Fall gebe es wirksamere Möglichkeiten, einen Streit beizulegen, als Selbstjustiz oder den Gang vors Gericht, sagt Monika Sommer, Vizedirektorin des Hauseigentümerverbands. Die Chancen, ein Problem aus der Welt zu schaffen, seien grösser, wenn man eine gütliche Einigung anstrebe. Schon die Einladung zu einer Aussprache könne das Eis brechen.
Ist der Streit bereits entbrannt, kann ein Gespräch unter Beisein einer neutralen Drittperson Wunder wirken – zum Beispiel im Rahmen einer Mediation. Während ein Richter einer Partei Recht gibt, versucht die Mediatorin oder der Mediator, eine so genannte Win-Win-Situation herzustellen. «Am Ende sollen beide Parteien als Sieger hervorgehen», erklärt Otto Haunreiter, der auch als Mediator tätig ist.
Eine einvernehmliche Lösung setzt aber bei beiden Parteien einiges voraus: den Mut, über den eigenen Schatten zu springen, Kompromissbereitschaft und den Willen, den Streit beizulegen. Haunreiter: «Wichtig ist, dass beide Parteien ihre Sicht der Dinge darlegen können und einander zuhören.»
Ob mit oder ohne Mediator: Vor dem Gespräch sollte man sich über die Rechtslage informieren (siehe «Nachbarrecht»). Und schliesslich gilt auch beim Streit mit dem Nachbarn: Der Klügere gibt nach – auch wenn der Anblick eines halbierten Baums im Garten schmerzt.