Die Freude war riesig. Endlich war ein passendes Mietobjekt gefunden: Ein einfaches Reiheneinfamilienhaus in freundlicher Umgebung zu einem fairen Zins. «Zehn Jahre wohnten wir in einer Genossenschaft», sagt Elsbeth Meier (Bild, mit Ehemann Hans und Sohn Markus). «Dann ging für uns ein Traum in Erfüllung.»

Heute – ein halbes Jahr später – ist die Euphorie verflogen. Ein Bekannter hat bereits Schachteln für die erneute «Züglete» geliefert. Statt im Garten die Frühlingssonne zu geniessen, plagen sich Meiers mit Putz- und Zügelstress. «In unserem ganzen Leben taten wir noch nie jemandem etwas zuleide», seufzt Elsbeth Meier. «Ich bin total enttäuscht.»

Elsbeth und Hans Meier hatten noch nicht einmal fertig ausgepackt, schon ging es los: Der Katze wurde ausdrücklich verboten, den nachbarlichen Garten zu betreten. Meiers zeigten Verständnis und versuchten, die Katze so gut wie möglich von den fremden Beeten fern zu halten. Schnell wurde dem Ehepaar aber klar: «Die Katze war nur ein Vorwand. Der Nachbar hatte schlicht Mühe, uns als neue Mitbewohner zu akzeptieren.»

Nachbar mit Schlafstörungen
Das Budget der Familie Meier ist knapp: Hans Meier ist teilinvalid. Um die kleine IV-Rente aufzubessern, geht er einem Zusatzerwerb nach. Frühmorgens besteigt er sein Auto und trägt Zeitungen aus. Für den Nachbarn Grund genug, einen Anwalt einzuschalten. «Die Nachtruhestörungen in der Zeit zwischen 3.00 Uhr und 6.30 Uhr sind für die Nachbarschaft absolut unzumutbar», stand im Brief an die Verwaltung. «Dabei gebe ich mir beim Zu- und Wegfahren alle Mühe, möglichst leise zu sein», wehrt sich Hans Meier.

Zudem sollen die neuen Mieter hausen wie Barbaren. Im gleichen Schreiben hielt der Anwalt fest: «Meine Klientschaft kann seit einiger Zeit das elterliche Schlafzimmer wegen des Lärms nicht mehr benützen!» Die Verwaltung reagierte postwendend – die Familie Meier erhielt die Kündigung. Verzweifelt wandte sich Elsbeth Meier an das Beobachter-Beratungszentrum. Bloss: Man kann zwar rechtlich gegen die Kündigung vorgehen, den Nachbarn ändert man damit aber nicht.

Auf alle Fälle muss eine solche Kündigung angefochten werden. Kommt es zu einem Verfahren, muss der Vermieter beweisen, dass die Familie Meier unzumutbare Mieter waren. Gelingt dieser Beweis nicht, hat der Mieter intakte Chancen, dass die Kündigung nicht geschützt oder zumindest das Mietverhältnis erstreckt wird.

Meiers liessen es nicht so weit kommen: Sie sahen ein, dass sie mit diesem Nachbarn nie Frieden finden würden, und suchten sofort eine neue Bleibe. Wenigstens in diesem Punkt zeigte sich die Verwaltung verhandlungsbereit: Die Familie Meier wird aus dem Vertrag entlassen, sobald sie ihre neue Wohnung bezogen hat. Das ist aber nur ein schwacher Trost: Die Kosten für Umzug und Reinigung bleiben voll an den frustrierten Mietern hängen.

Zur Grillparty kommt die Polizei
Nicht nur in Mietshäusern gibt es Stress, auch Eigenheimbesitzer bekämpfen sich teilweise mit harten Bandagen. Die Devise: Wer Konflikt sucht, der findet ihn.

Der Dauerkrach mit Nachbarn ist für Eigentümer besonders hart. Denn: Die Siebensachen zusammenpacken und einfach wegziehen, liegt häufig nicht drin. Auch der beschwerliche Gang durch die Gerichtsinstanzen mündet fast immer in der Sackgasse: Nach Abschluss des Verfahrens liegt das nachbarschaftliche Verhältnis in Scherben, und die Gegenpartei wartet nur darauf, bis sie mit gleicher Münze heimzahlen kann. Haus und Garten kann man dann nur noch unbeschwert geniessen, wenn der Nachbar in den Ferien ist.

Diese bittere Erfahrung machte auch Michael P.: Er kaufte sich ein renovationsbedürftiges Haus in der Ostschweiz. «Der erste Nagel war kaum eingeschlagen, schon gabs Ärger», klagt er. «Ich nahm Rücksicht, bis ich merkte, dass es dem Nachbarn nur ums Schikanieren ging.»

Der Umbau war soeben fertig, da störte sich der Nachbar am Kinderlärm. P. konnte seinen Traum überhaupt nicht geniessen: Bereits beim ersten Grillfest tauchte kurz nach 22 Uhr die Polizei auf und verlangte, dass das Fest im Haus fortgesetzt werde. «Ich traute mich schon nicht mehr Kollegen einzuladen», erinnert sich Michael P., «weil mir das Theater mit dem Nachbarn derart peinlich war.» Nach fast zwei Jahren und etlichen Klagen hatte der Nachbar sein Ziel erreicht: Michael P. gab auf und verkaufte sein Haus mit Verlust.

Faustrecht mit der Motorsäge
Mit ähnlichen Problemen musste sich auch Paul E. aus dem Zürcher Unterland herumschlagen. Nur: Er nahm das Heft selber in die Hand – und das kam ihn teuer zu stehen. Vor beinahe 20 Jahren hatte er dem Nachbarn erlaubt, seine Bäume knapp an der Grenze anzupflanzen. Der Nachbar verpflichtete sich im Gegenzug, die Bäume so unter der Schere zu halten, dass E. noch genug Sonne auf dem Gartensitzplatz hatte. Auf eine schriftliche Vereinbarung oder einen Grundbucheintrag wurde verzichtet.

Das Haus wurde verkauft, und der neue Eigentümer hatte für die Anliegen von E. kein Gehör. «Was Sie mit dem vorherigen Besitzer abgemacht haben, interessiert mich nicht», teilte er dem Nachbarn mit. Auch der Termin beim Friedensrichter endete ohne Vergleich. Paul E. hatte aber keine Lust, noch einen weiteren Sommer im Schatten zu sitzen. Er wollte nur noch, dass der Nachbar die überhängenden Bäume zurückschneidet. Per Einschreiben setzte er ihm eine Frist – doch es geschah nichts.

Jetzt war das Mass voll, und Paul E. griff zur Motorsäge. «Kein schöner Anblick», gesteht er. «Aber ich erhielt ja meine Strafe auch.» Die Bäume verkrafteten den einseitigen Kahlschlag nicht und gingen ein. Der Nachbar machte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung, und Paul E. musste neben einer saftigen Busse auch noch einen Eintrag im Strafregister hinnehmen.

Inzwischen hat sich die Situation etwas entspannt. Gleichwohl: Die beiden Nachbarn werden sich wohl erst im nächsten Leben zu einem Feierabendbier treffen.

Dieses Bild kann nicht angezeigt werden.