
Rosmarie Naef
Veröffentlicht am 5. August 2026 - 08:40 Uhr

Ein Nachmieter muss zahlungsfähig und zumutbar sein. Und er muss die Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernehmen.
Bild: Magnific – Illustration: Andrea Klaiber
Traumwohnung gefunden – da greift man am besten sofort zu und unterschreibt den neuen Mietvertrag. Schliesslich soll niemand anders zum Zug kommen. Doch wenn es schnell gehen muss, fehlt oft die Zeit, um die alte Bleibe rechtzeitig zu kündigen. Wer dann nicht doppelt zahlen will, muss einen Ersatzmieter stellen.
Dieser soll «geeignet» sein – aber was heisst das? Und wie gehen Mieterinnen und Mieter am besten vor?
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