1. Kann sich der Vermieter dagegen sperren, wenn man die Wohnung vorzeitig verlassen will?

Nein. Der Mieter hat das Recht, die Wohnung vor dem ordentlichen Kündigungstermin zurückzugeben. Dieses Recht ist zwingend, das heisst, es kann vertraglich nicht eingeschränkt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung zurückzunehmen. Der Mieter muss ihm aber unmissverständlich mitteilen, dass er die Wohnung vorzeitig verlassen will.

Tipp für Mieter: Sollte sich der Vermieter weigern, die Wohnung abzunehmen, können Sie ihm die Schlüssel eingeschrieben zuschicken. Dann gilt die Wohnung als zurückgegeben.