Marcel Fürst* erhielt im Januar überraschend die Kündigung – angeblich aus wirtschaftlichen Gründen. Doch er vermutet, es handle sich um eine Rachekündigung Missbräuchlich oder nicht Kann der Chef einfach die Kündigung aussprechen? , weil er beanstandet hatte, am Arbeitsplatz fehle eine Lüftung – auch die Suva hatte das schon angemahnt. Ausserdem habe er den Teuerungsausgleich verlangt, den der Gesamtarbeitsvertrag vorsieht.

Im schweizerischen Arbeitsvertragsrecht herrscht grundsätzlich Kündigungsfreiheit. Jede Partei kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen – auch ohne triftigen Grund. Doch gegen sogenannte missbräuchliche Kündigungen, beispielsweise Rachekündigungen, kann man sich wehren. Zwar beenden auch diese das Arbeitsverhältnis, aber Betroffene können eine Entschädigung fordern.

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Keine Reaktion auf Protestbrief

An der Beobachter-Hotline riet man Marcel Fürst zunächst, umgehend schriftlich zu protestieren – wegen missbräuchlicher Kündigung. Der Arbeitgeber reagierte nicht.

Jetzt will Fürst gegen seinen früheren Arbeitgeber rechtlich vorgehen, mit Hilfe eines Anwalts, den er über die Plattform GetYourLawyer innert kurzer Zeit gefunden hat.

* Name geändert