Chefin: «Wir brauchen doch gar kein Mitarbeitergespräch!»

Doch. Das Mitarbeitergespräch muss keine lästige Alibiübung sein. Dank ihm kann man befördert werden, mehr verdienen oder ein faires Arbeitszeugnis bekommen. Mit anderen Worten: Mitarbeitergespräche können sich lohnen.

Beharren Sie also darauf und bereiten Sie sich vor (siehe unten). Am besten sammeln Sie schon während des Jahres Belege für besondere Leistungen und Erfolge. 

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Übrigens: Im Gesetz ist das Mitarbeitergespräch nicht explizit erwähnt – also auch nicht, ob man einen Anspruch darauf hat. Allerdings gibt es eine Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin. Dazu gehört auch, dass man sich regelmässig austauscht und dass Angestellte ein Feedback erhalten, wie sie arbeiten. 

So antworten Sie:

«Das Mitarbeitergespräch ist mir wichtig. Ich würde mich gern über unsere Zusammenarbeit austauschen und über eine Lohnerhöhung sprechen.»

Boss: «Leider gibt es keine Lohnerhöhung. Die Budgets sind nämlich schon gemacht.»

Tatsächlich: Nicht immer ist das Mitarbeitergespräch der richtige Zeitpunkt, um nach einer Lohnerhöhung zu fragen. Besser dann ansprechen, wenn es relevant ist: also nach einem besonderen beruflichen Erfolg, nachdem man zusätzliche Funktionen und Verantwortung übernommen oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat.

Wenn Sie im Mitarbeitergespräch mehr Lohn verlangen, dann kann entscheidend sein, ob Sie die Ziele, die man ein Jahr zuvor formuliert hat, erreicht oder sogar übertroffen haben. Sofern Sie das bejahen können, haben Sie in der Lohnverhandlung gute Karten.

Wenn Ihre Vorgesetzte überrascht reagiert, ist es besser, das Gespräch auf später zu vertagen. So hat auch die Chefin die Möglichkeit, sich vorzubereiten.

So antworten Sie:

«Schade. Ich würde die Lohnerhöhung gern nochmals besprechen – etwa in einem halben Jahr. Ich setze uns einen Termin auf, in Ordnung?»

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Vorgesetzte: «Das musst du unterschreiben!»

Unterschreiben «müssen» muss man eigentlich gar nie. Vor allem nicht, wenn das, was man unterschreiben soll, nicht der eigenen Wahrnehmung entspricht.

Etwa dann, wenn im Mitarbeitergespräch ein Vorfall thematisiert und protokolliert wird, der sich aus Ihrer Sicht ganz anders dargestellt hat und Sie nun in ein schlechtes Licht rückt. Oder dann, wenn Sie mit einer Leistungsbeurteilung nicht einverstanden sind. 

Anders als das Arbeitszeugnis muss ein Gesprächsprotokoll nicht wohlwollend sein. Es darf also auch Klartext geredet respektive geschrieben werden. Das, was Sie unterschreiben, sollte aber objektiv sein.

Wenn dem nicht so ist, reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder fügen Sie dem Protokoll eine eigene, schriftliche Stellungnahme hinzu. In dieser schildern Sie den Sachverhalt oder die Fakten aus Ihrer Sicht. Ihre Unterschrift können Sie dann mit dem folgenden Zusatz ergänzen: «Eingesehen, aber nicht einverstanden, siehe beiliegende Stellungnahme.»

Das kann wichtig sein. Vor allem am Ende des Arbeitsverhältnisses. Ihr Arbeitszeugnis wird nämlich massgebend davon abhängen, was zu den Mitarbeitergesprächen festgehalten wurde.

So antworten Sie:

«Ich brauche noch etwas Zeit. Ich möchte mir überlegen, was ich noch ergänzen möchte, und werde das gern noch mit jemandem besprechen, der sich damit auskennt.»

Vorgesetzte: «Du hast deine Ziele nicht erreicht. Leider gibt es dieses Jahr keinen Bonus.»

Mit den Ziel- und Bonusvereinbarungen ist das so eine Sache. Nicht immer sind sie klar formuliert oder objektiv messbar, dass ein Mitarbeiter ohne Weiteres einen Bonus fordern kann.

Manche Vorgesetzte machen eine Auszahlung ganz bewusst von weichen Kriterien abhängig (zum Beispiel, ob sich der Teamgeist verbessert hat), weil sie so einen grossen Ermessensspielraum haben. Hängt der Bonus von bestimmten Geschäftsergebnissen ab (etwa von den Umsatz- oder Gewinnzahlen), muss die Vorgesetzte Ihnen diese Informationen bekannt geben. Verlangen Sie Einsicht in die relevanten Unterlagen. 

So antworten Sie:

Drei Geldmünzen ragen aus einem Portemonnaie heraus, während sich zwei Personen die Hände reichen. Der Lohn ist Verhandlungssache. Zusammen mit dem jährlichen Mitarbeitergspräch ist es die Gelegenheit, damit Angestellte ihren Wert für die Firma unterstreichen und eine Lohnerhöhung fordern können.
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Wie überzeugen Sie die Chefin, dass eine Lohnerhöhung ansteht? Mit den Beobachter-Tipps packen Sie es an.

«Schade. Könnten wir die Voraussetzungen für einen Bonus künftig klarer und messbarer formulieren?»

Chef: «Teamkollegen haben sich über dich beschwert.»

Wenn man Ihnen etwas vorwirft, haben Sie das Recht, dazu Stellung zu nehmen. Pauschale Vorwürfe müssen Sie nicht akzeptieren.

Fragen Sie nach, wenn Sie die Vorwürfe nicht nachvollziehen können und verlangen Sie konkrete Beispiele, Fakten oder Namen. Ist ein klärendes Gespräch nicht möglich, schildern Sie Ihre Sicht der Dinge am besten schriftlich.

Es ist wichtig zu verstehen, was kritisiert wird und was man in Zukunft besser oder anders machen könnte. So lassen sich Vorwürfe oft entkräften und allfällige Verwarnungen abwenden.

Übrigens: Solche Abmahnungen sind vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Sie sind auch nicht zwingend nötig, wenn jemand Ihnen kündigen will. Zumindest nicht, wenn Sie privatrechtlich angestellt sind.

So antworten Sie:

«Das überrascht mich. Können wir das offen diskutieren? In der Zwischenzeit werde ich meine Sicht der Dinge schriftlich darlegen.»

So bereiten Sie sich aufs Mitarbeitergespräch vor

  • Belege: Sammeln Sie Belege, die Ihre Erfolge und Leistungen zeigen.
  • Selbstbeurteilung: Überlegen Sie sich, welche Bewertungen Sie sich selbst geben würden. Es kann Ihnen dann leichter fallen zu argumentieren. Verlangen Sie eine genaue Begründung, wenn Ihre Selbsteinschätzung stark von derjenigen des Chefs abweicht.
  • Protokolle: Studieren Sie die Protokolle vergangener Mitarbeitergespräche. Was haben Sie seither erreicht? Was wäre ein gutes Argument für eine Lohnerhöhung?
  • Ziele: Überlegen Sie, welche sinnvollen Ziele Sie fürs kommende Jahr vereinbaren wollen.
  • Wünsche: Möchten Sie mehr Verantwortung übernehmen oder eine Weiterbildung besuchen? Melden Sie Ihre persönlichen Wünsche an – damit haben Sie nicht nur die Chance, den Arbeitsalltag interessanter zu gestalten, sondern zeigen Ihr Engagement. Haken Sie nach, wenn Vorgesetzte ablehnend reagieren – etwa: Was muss ich leisten, um das Ziel zu erreichen?
  • Negatives: Überlegen Sie sich, welche negativen Punkte angesprochen werden und wie Sie reagieren könnten. Am besten ist es, wenn Sie bereits Lösungen vorschlagen können.
Rechtsratgeber
Checkliste «So bereiten Sie das Mitarbeitergespräch vor»

Es gibt Fragen und Diskussionspunkte, die in einem Jahresgespräch immer wieder erörtert werden. Wer diese kennt, ist auch besser vorbereitet, wenn es um eine Lohnerhöhung geht. Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erfahren in der Checkliste «So bereiten Sie das Mitarbeitergespräch vor», welche Punkte Sie vorab beachten sollten.