Liselotte Keller (Name geändert) ist nach ihrer Scheidung seit einigen Jahren wieder arbeitstätig und geniesst die berufliche Anerkennung. Doch dann der Schock: Das Unternehmen, in dem sie arbeitet, ist von der Wirtschaftskrise schwer betroffen und schliesst verschiedene Abteilungen, darunter auch jene von Liselotte Keller.

Sie habe aber Glück, sagt ihr Chef, da sie mit 59 schon in einem Alter sei, in dem sie sich gemäss dem Reglement der Pensionskasse frühpensionieren lassen könne, wenn sie wolle. Sie könne sich aber auch die Austrittsleistung der Pensionskasse (also jene Summe, die man mitnimmt, wenn man die Stelle wechselt) auf ein Freizügigkeitskonto überweisen Arbeitslosigkeit Wohin mit dem PK-Guthaben? lassen. Da sie bereits über 58 Jahre alt sei und weil er als Arbeitgeber gekündigt habe, könne sie als dritte Option auch bei der bisherigen Pensionskasse versichert bleiben. Darauf habe sie seit Anfang 2021 Anspruch.