Der Zürcher Getränkehändler GGF hat eine Eier legende Wollmilchsau: Die Firma, 2001 in Konkurs gegangen, macht heute kurzerhand als Einzelfirma weiter. Sie verkauft zwar immer noch kaum Getränke. Dafür kassiert sie Geld für ausgesteuerte Sozialhilfeempfänger, die bei ihr arbeiten – Löhne zahlen war gestern.

Die Firmen sind eng verbandelt

Die Ausgesteuerten sollen von der GGF fit für den ersten Arbeitsmarkt gemacht werden. Gemeinden zahlen dafür rund 800 Franken pro Klient und Monat – ein Dumpingpreis. Die GGF muss neben Arbeitsplätzen auch Coachings anbieten. An beides können sich Betroffene aber kaum erinnern. «Es stehen zwar Computer da. Aber es hatte weder qualifiziertes Personal, das uns bei der Jobsuche helfen konnte, noch genügend Arbeit», sagt Roger Müller*, der einige Monate dort verbracht hat. «Manchmal kauften wir bei Denner Aktionsgetränke, die wir zum regulären Preis anboten», erinnert er sich.

Der GGF-Geschäftsleiter weist den Vorwurf zurück: «Wir bieten gar keine Arbeitsplätze an, wir klären nur die Arbeitsfähigkeit der Personen ab.» Die ausgesteuerten Sozialhilfeempfänger bekommt die GGF von Zürcher Vorortsgemeinden zugeschanzt. Die Firma ist zudem eng verbandelt mit der Integrationsfirma Effekta. Der Beobachter berichtete bereits über deren dubioses Geschäftsmodell, bei dem Ausgesteuerten gar leitende Funktionen zugewiesen wurden, in denen sie selber andere Ausgesteuerte betreuten (siehe Beobachter Nr. 22). Die Verantwortlichen der Effekta kennen sich aus im Sozialwesen: Die Geschäftsleiterin arbeitet in Teilzeit in einem Zürcher Sozialzentrum, der Vereinspräsident als Sozialversicherungsexperte bei der Schweizerischen Nationalbank.

Das Geld fliesst in die eigene Kasse

Die Effekta wies Dutzende ihrer Klienten an die GGF weiter und bezahlte ihr für deren «Beschäftigung» 500 Franken pro Person und Monat. Das ist die Hälfte dessen, was Effekta selber von den Sozialämtern erhält. «Hier werden Menschen und Geld herumgeschoben, um fragwürdige Geschäftsleute zu finanzieren», sagt Müller. «Die meisten von uns wünschen sich einfach einen richtigen Job. Solche Firmen machen es nur schwieriger.»

Heute arbeitet der Mittvierziger in einem Spital. Der Job ist auf ein Jahr befristet, eine richtige Stelle soll daraus nie werden – Müller erhält zwar 300 Franken mehr Sozialhilfe, bleibt aber ein Sozialfall. «Dabei machen andere den genau gleichen Job, verdienen aber einen richtigen Lohn.» Eine Beobachtung, die viele Ausgesteuerte in solchen Programmen machen.

Effekta und GGF sind kleine Anbieter im wuchernden Markt der Integrationsfirmen.

Wie viele es gibt, ist nicht bekannt. Jede Gemeinde kann frei entscheiden, ob und wem sie die ausgesteuerten Sozialhilfeempfänger zuweist. Sie zahlt bis zu 2000 Franken mehr pro Klient und Monat, erspart sich aber eine eigene Betreuung. Die Qualitätssicherung bleibt oft auf der Strecke. Es gebe weder unangemeldete Kontrollen der Gemeinden noch ernsthafte Befragungen durch ihre Sozialarbeiter, sagen Sozialhilfebezüger.

*Name geändert

«Warum sollte mich jemand anstellen, wenn er mich billiger über eine Integrationsfirma buchen kann?» Andreas Berger* arbeitete für Smartworker AG auf dem Bau.

Quelle: Dominic Büttner
Die billigen Arbeitskräfte sind beliebt

Die wenigsten Integrationsfirmen haben genügend eigene Arbeitsangebote. Sie suchen deshalb nach Aufträgen in Gewerbe oder Industrie, wo die Klienten dann als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Gemäss Berechnungen von Fachhochschulen bieten heute über 400 solcher Drittfirmen Beschäftigung für rund 43'000 Klienten und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von 630 Millionen Franken. Hinzu kommen 10'000 «reguläre» Mitarbeitende für Betreuungen und Management der Betriebe.

Was man heute über die Folgen von Integrationsprogrammen weiss, ist ernüchternd. «Externe Arbeitsintegrationsmassnahmen und von den Sozialämtern selber geleistete, nichtfinanzielle Massnahmen sind bestenfalls wirkungslos», heisst es in einem Forschungsbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) von 2009. Untersucht wurde der nachhaltige Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt von Ausgesteuerten, die zwei bis drei Jahre Sozialhilfe bezogen. Keine Massnahme sei oft die wirkungsvollste Massnahme, heisst es in dem Bericht.

Für den Soziologen Peter Schallberger ist es deshalb «erstaunlich, dass sich Integrationsfirmen trotzdem flächendeckend etablieren konnten». Es sei bis heute nicht belegt, dass Integrationsmassnahmen für Sozialhilfebezüger eine positive Wirkung hätten, sagt der Dozent im Fachbereich Soziale Arbeit an der Fachhochschule St. Gallen. Manche Gemeinden gehen darum andere Wege. So arbeitet die Stadt Bern grundsätzlich nicht mit privaten Integrationsfirmen zusammen (siehe Interview).

Auch Andreas Berger* will mit Integrationsprogrammen nichts mehr zu tun haben. Er ist heute Mitte dreissig und hat bereits zehn Jahre Erfahrung mit solchen Programmen. Alles begann mit einem Unfall. Der gelernte Zimmermann stürzte beim Entladen von einem Lastwagen. Die Verletzungen heilten, die Schmerzen blieben. An eine weitere Arbeit in seinem Beruf sei nicht mehr zu denken gewesen. Heute lebt er zwar schmerzfrei, doch einen Job hat er immer noch nicht. «Ich war in diversen Integrationsprogrammen. Meine Chancen sind nicht besser geworden», sagt Berger. Wenn er es schaffe, dann allein, ist er heute überzeugt.

Zuletzt arbeitete er für die Integrationsfirma Smartworker in Uster ZH, über die sich bereits andere Ausgesteuerte beschwert haben (siehe Beobachter Nr. 22). «Ich war vor allem auf dem Bau. Warum sollte mich aber jemand anstellen, wenn er mich billiger über eine Integrationsfirma buchen kann?», fragt er sich. Smartworker verweist dagegen auf ihre hohe Quote bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Berger hoffte, über eine Umschulung zu einem Job zu kommen. Doch stattdessen verordnete ihm das Amt Einsätze, die seinen Wert auf dem ersten Arbeitsmarkt eher verschlechterten. Zum Beispiel in der Dock-Gruppe, mit zehn Filialen die grösste Sozialfirma in der Deutschschweiz. Sie bietet Arbeit an, aber kein Bewerbungscoaching. «Wir mussten palettenweise Metallteile schleifen.» Kaum eine Tätigkeit, über die er wieder zu einem richtigen Job kommt.

Kein Coaching bei der Dock-Gruppe

Die Dock bezahlte dafür zwar rund 14 Franken in der Stunde, die aber von der Sozialhilfe abgezogen und an die Dock zurückerstattet wurden. «Unfähige Vorarbeiter prügelten uns ständig ein, wir seien zu langsam. Irgendwann stellte sich heraus, dass wir den Auftrag von einer Privatfirma übernommen hatten, die mit der Arbeit in Rückstand geraten war. Wir hätten das ausbügeln sollen», sagt Berger. Für ihn zu viel der Ausnutzerei. «Ich schmiss den ‹Job›. Sonst wäre es früher oder später zu ernsthaften Auseinandersetzungen gekommen.»

Lynn Blattmann, Geschäftsleiterin der Dock-Gruppe, macht keinen Hehl daraus, dass die sehr einfachen Arbeiten nicht für alle das Richtige seien. Dann müsse man in Absprache mit dem Sozialamt eine andere Lösung finden. «Viele wollen aber vor allem eins: eine Arbeit, auch wenn es eine einfache ist. Und dass sie bei uns – anders als in Integrationsfirmen – nicht auch noch gecoacht werden, empfinden viele als Vorteil.»

Integrationsfirmen zerstören zudem reguläre Arbeitsstellen, wenn sie zum Beispiel für normale Bauarbeiten billige Sozialhilfeempfänger einsetzen. Über diesen Verdrängungseffekt gibt es bis heute nur wenige Berechnungen. Ein Nationalfondsprojekt untersuchte ihn für das Jahr 2009. Ergebnis: 1608 Ausgesteuerte verdrängten über Einsatzprogramme zwischen 410 und 501 Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wiederum erstaunt, dass solch negative Auswirkungen nicht weiter untersucht worden sind. Immerhin gibt die öffentliche Hand heute Milliarden für derlei Einsätze aus.

«Nach zwei Wochen hatte ich psychische Probleme, ass nichts mehr, konnte nicht mehr schlafen.» Franziska Mühlethaler war beim Luzerner Beschäftigungsprogramm Job-Vision.

Quelle: Dominic Büttner
Tägliche Kontrollen machten krank

Aber auch Nicht-Ausgesteuerte laufen Gefahr, in fragwürdige Programme eingebunden zu werden. Die Luzernerin Franziska Mühlethaler verlor per 1. Januar 2014 ihre Stelle – ihr Arbeitgeber war zahlungsunfähig, hatte monatelang keine Löhne bezahlt. Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) beschied ihr, sie solle beim kantonalen Beschäftigungsprogramm Job-Vision mitmachen. «Da ich aus dem KV-Bereich komme, wurde ich in der internen Buchhaltung eingesetzt», sagt Mühlethaler. Sie musste 100 Prozent anwesend sein, bei einem Arbeitsaufwand von «höchstens 25 Prozent. Es war so sinnlos!»

Sie habe es auch als erniedrigend empfunden, dass jeden Morgen ihr Aussehen, ihre Tagesform und ihre Motivation festgehalten worden seien. «Nach zwei Wochen hatte ich massive psychische Probleme, ass nichts mehr, konnte nicht mehr schlafen», erinnert sich die 54-Jährige. Sie wurde krankgeschrieben. Und suchte nach einem Ausweg. So heuerte sie wieder bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber an, um sich der Kontrolle des RAV zu entziehen. «Er ist zwar für November schon wieder den Lohn schuldig geblieben. Aber ins Beschäftigungsprogramm will ich auf keinen Fall mehr.»

«Es muss sowieso das Ziel sein, dass Ausgesteuerte direkt im ersten Arbeitsmarkt wieder Tritt fassen, nicht über den Umweg von Sozialfirmen», sagt der Soziologe Peter Schallberger. «Die Löhne haben die Arbeitgeber zu bezahlen. Sie und die Angestellten sollten aber professionell begleitet und allenfalls auch finanziell unterstützt werden, wenn sich der Wiedereinstieg schwierig gestaltet.»

«Speed-Recruiting» für Ausgesteuerte

Einen solchen Weg schlägt das Projekt «Pforte Arbeitsmarkt» im Aargauer Wynental ein. Die Berater der «Pforte» pflegen ein enges Verhältnis zu den Arbeitgebern der Region. Sie überzeugen sie, Trainingsarbeitsplätze einzuführen, machen auch mal «Speed-Recruiting», nur Minuten dauernde Vorstellungsrunden, bei welchen künftigen Arbeitgebern ausgewählte Kandidaten vorgestellt werden, die auf ein gewisses Profil passen. Und sie sind innert 48 Stunden vor Ort, wenn es Probleme mit Angestellten gibt. «So konnten wir im letzten Jahr immerhin 50 Arbeitsverhältnisse retten», sagt «Pforte»-Leiter Eros Barp.

Unkonventionell ist das Pilotprojekt nicht nur, weil dabei der zweite Arbeitsmarkt ganz klar zweite Wahl ist. In dem Pilotprojet, bei dem zehn Kleingemeinden der Region mitmachen, arbeiten RAV, IV und Sozialdienste eng zusammen. Jeder Berater hat vier Bildschirme auf dem Tisch: für jedes System einen, und einen zum Arbeiten.

Ein Novum, denn eigentlich verbietet es der Datenschutz, dass sich diese Amtsstellen untereinander über Klienten unterhalten. Wer hier betreut wird, muss deshalb schriftlich seine Einwilligung dazu geben. Der Vorteil: Der sogenannte Drehtüreffekt, dass also ein Erwerbsloser von einer Amtsstelle zur nächsten geschoben wird und immer wieder mit neuen Betreuern zu tun hat, entfällt.

Freiwillige Zwangsmassnahmen

Sinnlose Arbeit, bevormundendes Coaching, fragwürdiger Nutzen und die Vernichtung von regulären Arbeitsplätzen – alles gute Gründe, arbeitsmarktliche Beschäftigungsmassnahmen mit Vorbehalt zu betrachten. Doch obwohl das Bundesgericht schon mehrmals präzisiert hat, dass Arbeitsuchende die Teilnahme verweigern können, wenn eine Massnahme die Vermittlungsfähigkeit nicht verbessert, gilt in der Praxis immer noch: Wer nicht mitmacht, muss Sanktionen wie Sozialgeld- oder Taggeldkürzungen hinnehmen.

Dagegen hat der Verein 50plus in Luzern, der sich für die Interessen älterer Arbeitsloser einsetzt, eine Petition lanciert: Arbeitsmarktliche Massnahmen sollen per Zwischenverfügung ausgesprochen werden, damit man dagegen Einsprache erheben kann.

Quelle: Dominic Büttner
So funktioniert das Geschäft
Die kleine Integrationsfirma

Der Zürcher Verein Effekta bietet Sozialämtern Arbeitsplätze für Sozialhilfebezüger mit Coaching für die Stellenbewerbung an. 2013 betreute er laut Geschäftsbericht 55 Klienten. Damit ist er ein kleinerer Anbieter. Gegen die Effekta wurde Kritik laut, weil sie Sozialhilfebezüger auch in Leitungsfunktionen einsetzte. Die Verantwortung habe immer bei der Geschäftsleitung gelegen, sagt Effekta zu diesen Einsätzen. Ein ehemaliger Ausgesteuerter hat Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, er verlangt für seine Arbeit einen richtigen Lohn.

Die grosse Sozialfirma

Die Dock-Gruppe bietet an zwölf Standorten industrielle Arbeitsplätze für rund 1400 Sozialhilfebezüger an. Es findet aber kein Coaching für Stellenbewerbungen statt. Die Dock bezahlt Löhne ab 14 Franken pro Stunde. Die Sozialämter erstatten diese Kosten. Die Klienten erhalten den Lohn und ergänzend Sozialhilfe. Die Stellen würden bei normalen Löhnen ins Ausland abwandern oder durch Maschinen ersetzt, argumentiert die Dock-Gruppe. Die Arbeitenden qualifizieren sich andererseits kaum für einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Gemeinden: «Früher wussten wir, wer Sozialhilfe bezieht»

Die Sozialhilfekosten reissen kleinen Gemeinden mit vielen Sozialhilfebezügern ein besonders grosses Loch ins Portemonnaie. Doch nicht überall ist Sozialhilfe allein Sache der Gemeinden. Der Kanton Solothurn etwa löst das Problem seit rund zehn Jahren mit einem Lastenausgleich. Das bedeutet: Gemeinden, die keine Sozialfälle verzeichnen, bezahlen in einen grossen Sozialhilfetopf ein. Gemeinden, die im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl besonders viele Sozialhilfeempfänger unterstützen müssen, erhalten hingegen Geld zurück. Seit fünf Jahren ist der Kanton in 14 Sozialregionen gegliedert, von denen vier deutlich mehr ausgeben als der Durchschnitt. Die restlichen mit tieferen Sozialkosten müssen also einzahlen.

«Sozialhilfe wird damit quasi zu einer Sozialversicherung, die wie jede andere Versicherung auf dem Solidaritätsgedanken beruht», sagt David Kummer, Leiter Sozialleistungen und Existenzsicherung im Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn. Es sei wie bei der Feuerwehr oder der Gebäudeversicherung: «Dort zahlen auch alle ein – in der Hoffnung, die Versicherung nie in Anspruch nehmen zu müssen.»

Den 14 Solothurner Sozialregionen steht je eine Leitgemeinde vor, die die Rechnungskontrolle für die Verwaltungskosten innehat. Das passt nicht allen: Etliche Kleingemeinden verlangen, dass diese Kosten zukünftig nicht mehr nur je Einwohner, sondern zusätzlich hälftig pro Sozialfall berechnet werden. Wer also weniger Sozialfälle unter den Einwohnern hat, soll weniger beisteuern.

Mittlerweile haben bereits mehr als zehn Kleingemeinden den Vertrag mit ihrer Sozialregion gekündigt. Vordergründig geht es um Einsparungen von gerade mal 2000 bis 8000 Franken – pro Jahr und Gemeinde. Doch der wahre Grund ist der Kontrollverlust: «Früher wussten wir, wer in der Gemeinde Sozialhilfe bekommt. Und wir konnten selber bestimmen, wie geholfen wird, konnten etwa Möbel beschaffen oder Kleider», sagt Roger Siegenthaler, Gemeindepräsident von Lüterkofen. «Es geht nicht in erster Linie ums Geld. Aber wenn wir schon zahlen, wollen wir auch etwas zu sagen haben. Wir wollen ein Mitspracherecht.»

Der Kanton Zürich erwägt derweil gegen die drückende Soziallast für Kleingemeinden einen Schritt in Richtung Solothurner Modell. Der Zürcher Kantonsrat hat vor knapp zwei Wochen die Regierung beauftragt, einen Lastenausgleich zu prüfen.