Unter Umständen. Grundsätzlich ist es nämlich der Arbeitgeber, der den Ferienzeitpunkt bestimmt - wobei er immerhin auf die Wünsche des Angestellten Rücksicht nehmen muss. Gleichzeitig schreibt das Gesetz vor, dass Ferien prinzipiell real zu beziehen sind und nicht durch eine Geldzahlung abgegolten werden dürfen. In Anbetracht dessen darf sich Ihr Arbeitgeber eigentlich nur dann gegen Ihren Wunsch stellen, die Ferien wirklich zu beziehen, wenn Ihr Einsatz am Arbeitsplatz dringend notwendig ist. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, müssten Sie bis zum letzten Tag arbeiten und sich mit der Auszahlung der Ferien begnügen.

Versuchen Sie, mit dem Arbeitgeber einen Kompromiss zu finden. Dies entspricht zwar nicht ganz Ihrem Wunsch. Eine Einigung ist aber klar besser als ein Rechtsstreit bei eigenmächtigem Ferienbezug.