Die Freude über den neuen Job als Sicherheitsagent bei Protectas war gross. Allerdings nur, bis Martin Wittwer* seinen Arbeitsvertrag erhielt. Mit der Unterzeichnung verpflichtete er sich, «mit dem Arbeitgeber, der Versicherung oder deren Partner zusammenzuarbeiten und regelmässig über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben». Da er den Vertrag erst zehn Tage nach Arbeitsantritt erhielt, blieb ihm nichts anderes übrig, als zu unterschreiben – obwohl er mit der Klausel nicht einverstanden war: «Ich verstehe, dass ein Sicherheitskonzern etwas mehr über die Arbeitnehmer wissen möchte als andere Firmen. Doch das ging für mich entschieden zu weit.»

Besser zum Vertrauensarzt schicken

Francis Meier, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, sieht das ähnlich: «Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu überprüfen. Allerdings sollte er die Überprüfung nicht selber durchführen, sondern an einen Betriebs- oder Vertrauensarzt delegieren.»

Zudem wollte Protectas von Wittwer Auskünfte über seinen Gesundheitszustand: ob er in den letzten Jahren an einer schweren Krankheit litt, operiert wurde oder verunfallte, welche Medikamente er regelmässig einnimmt oder einnahm und ob er in einer Entziehungskur war. Schliesslich soll er damit einverstanden sein, dass Protectas die Angaben überprüft.

Für die Beobachter-Arbeitsrechtsexpertin Irmtraud Bräunlich gehen auch diese Fragen zu weit. Der Arbeitgeber könne einen Bewerber allenfalls zu einem Vertrauensarzt schicken. «Dieser dürfte allerdings keine allgemeinen Auskünfte über den Gesundheitszustand an die Firma weitergeben, sondern lediglich mitteilen, ob der Untersuchte in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuüben.»

Protectas hat bis Redaktionsschluss keine Stellung genommen. Wittwer hat mittlerweile gekündigt und eine neue Stelle angetreten. Mit einem Arbeitsvertrag «ohne fragwürdige Klauseln».

*Name geändert