Antonio Mettler* arbeitete als Bauhandwerker bei der Sihlpost beim Hauptbahnhof Zürich, einer der grössten Baustellen der Schweiz. Zwischen Ende Januar und Anfang Februar lag da eine dicke Schneeschicht, an Arbeit war nicht zu denken.

Mettlers Arbeitgeber, die Luzerner Bauunternehmung Anliker, schickte ihn und seine Kollegen für fünf Tage nach Hause – und buchte die Tage dann als Ferien ab.

«Schlechtwettertage als Ferientage zu verrechnen ist völlig unzulässig», so Rolf Beyeler von der Gewerkschaft Unia.  «Anliker hätte seine Leute bei der Schlechtwetterversicherung anmelden sollen.» Diese zahlt nach einer Karenzzeit von zwei Tagen 80 Prozent des Lohns. Ohne zum konkreten Fall Stellung zu nehmen, ist gemäss dem Leiter des Rechtsdienstes des Baumeisterverbands, Patrick Hauser, eine Ferienanrechnung nur dann in Ordnung, wenn das Einverständnis des Arbeitnehmers vorhanden ist oder es sich um Zwangs- oder Betriebsferien handelt.

Die Rapporte waren unklar

Auch die Firma Anliker räumt ein, dass schlechtes Wetter kein Grund für Zwangsferien sein darf. «Wir wissen aber nicht, welche unserer Angestellten davon betroffen sein könnten», sagt Personalchef Urs Schmid. Das Problem: Auf den Arbeitsrapporten werde jeweils nur «Ferien» als Grund für eine solche Abwesenheit eingetragen. «Ob dabei jemand vom direkten Vorgesetzten in unzulässige Zwangsferien geschickt worden ist, erkennen wir nur, wenn sich der Mitarbeiter auch bei uns beschwert», so Schmid. Er fordert jetzt betroffene Angestellte auf, sich beim Personaldienst zu melden.

*Name geändert