Der 21. April war ein schlechter Tag für die Jet Aviation Handling AG. Geschäftsleiter Urs Zorn unterzeichnete am Bezirksgericht Bülach einen Vergleich, der für die «leading business aviation service company» einer glatten Niederlage gleichkam.

Die Jet-Aviation-Angestellte Evelyne Merz darf demnach spätestens ab kommendem Oktober wieder zu 50 Prozent am Check-in-Schalter am Flughafen Zürich arbeiten. Von dort war die 30-Jährige im Frühling 2004 trotz besten Qualifikationen an einen Büroplatz ohne Kundenkontakt abgeschoben worden: Ihre durch ein – harmloses – Lymphödem geschwollenen Beine waren einem männlichen Kadermitglied von Jet Aviation negativ aufgefallen. Unterstützt von drei Arbeitskolleginnen (die dafür für den Prix Courage 2004 nominiert wurden), wehrte sich Evelyne Merz vor Gericht.

Gegen Vorlage eines Arztzeugnisses darf sie nun gemäss Vergleich zu 50 Prozent an den geliebten Arbeitsplatz zurückkehren. Zugleich entschuldigt sich Jet Aviation, dass sie ihre Angestellte in ihrer Würde verletzt habe. Das scheint für Geschäftsleiter Zorn aber schwer verkraftbar, obschon er, wie er versichert, «den Vergleich gern abgeschlossen» hat.

Jedoch verhehlt er in einem internen «Memorandum» an die Belegschaft seinen Missmut nicht: «Ob nun diese neue Ausgangslage zu einem ‹Happy End› führen wird, wird sich noch weisen müssen.»