«Abzocker!», «Modernes Raubrittertum!», «Gauner!», entrüsten sich momentan viele Anrufer auf der Beratungs-Hotline des Beobachters. Sie haben ein Mahnschreiben von ProLitteris erhalten und vermuten dahinter eine Betrügerfirma. Doch weit gefehlt: ProLitteris ist die Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft, die unter Aufsicht des Instituts für geistiges Eigentum die Gebühren fürs Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken wie Büchern oder Zeitungsartikeln einzieht. Denn nach Urheberrecht ist jede Firma, die einen Fotokopierer oder mindestens zwei miteinander verbundene Computer (ein sogenanntes Netzwerk) im Betrieb hat, ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl entschädigungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn keine geschützten Werke kopiert werden.

Die Gebühr wird meistens als Pauschale erhoben und ist bescheiden. Ein Malergeschäft mit 15 Angestellten zahlt zum Beispiel 45 Franken für Fotokopierer und Netzwerk. Arbeiten weniger Leute im Betrieb, entfällt die Gebühr sogar.

Bereits im Dezember 2008 forderte ProLitteris rund 60'000 neu gegründete Firmen auf, Angaben zu ihrer Branche und der Anzahl ihrer Mitarbeitenden zu machen. Betriebe ohne Fotokopierer und Netzwerk mussten den Erhebungsbogen nicht ausfüllen. Die schriftliche Erklärung genügte, dass solche Geräte nicht vorhanden sind. Doch auf das Schreiben von Ende 2008 und auch ein Erinnerungsschreiben, das ein Jahr später verschickt wurde, reagierte nur knapp die Hälfte der angeschriebenen Firmen. «Einigen war vermutlich unklar, dass wir berechtigt sind, die Gebühren einzuziehen», vermutet Franziska Eberhard von ProLitteris.

30'000 Firmen droht nun die Zwangseinschätzung, wenn sie bis Ende Februar nicht reagieren. Die Kosten dafür betragen mindestens 100 Franken und müssen vom säumigen Betrieb bezahlt werden - sicher hinausgeschmissenes Geld, falls die Firma gar nicht gebührenpflichtig ist.

Mehr Informationen erhalten Sie bei ProLitteris per E-Mail: reproeinzug@prolitteris.ch oder von 9 bis 12 Uhr am Telefon: 043 300 66 50. Internet: www.prolitteris.ch