Die Sonne brennt vom Himmel, es ist dreissig Grad. Eine Fahrt mit dem Gummiboot Freizeit Im Gummiboot durch paradiesische Gefilde , dazu ein Bierchen trinken und ins Wasser springen - was verspricht noch mehr Abkühlung und Spass? Doch das «Böötlen» birgt auch Gefahren. Wie man Risikosituationen vermeiden kann.

Diese Hinweise sollte man beachten
  • Machen Sie sich mit den Verkehrszeichen vertraut, damit Sie auf dem Wasser richtig handeln können. Haben Sie Ihr Boot länger nicht benutzt, sollten Sie es am Tag vor der Flussfahrt aufpumpen und über Nacht liegen lassen, um festzustellen, ob es Luft verliert.
  • Bei Bootsfahrten auf Flüssen muss für jede Person an Bord ein Rettungsmittel mitgeführt werden (zum Beispiel eine Rettungsweste mit Kragen mit einem Minimalauftrieb von 75 Newton). Schwimmhilfen wie aufblasbare Bälle, Sitzkissen oder wasserdichte Packsäcke gelten nicht als Rettungsmittel. Da auf den Booten meist wenig Platz ist und jemand unerwartet ins Wasser fallen kann, empfiehlt es sich, die Rettungsmittel bereits vor Fahrtbeginn anzuziehen.
  • Lernen Sie auf einem See, wie Ihr Boot gerudert und gesteuert werden muss. Üben Sie auch den Einstieg aus dem Wasser ins Boot. Gummiboote sind schwerfällig. Trotzdem müssen Sie damit Hindernissen ausweichen können und die Auswasserungsstelle erwischen. Trainieren Sie die wichtigsten Manöver auf einem vertrauten Flussabschnitt.
  • Ihr Boot sollte über eine Sicherheitskammer verfügen, damit es nicht wegen eines Lochs in der Hauptkammer sinkt. Achten Sie auch beim Zubehör auf Qualität; robuste Paddel und eine effiziente Pumpe, mit der sich am Zielort die Luft wieder aus dem Boot herauspumpen lässt, sparen Kraft, Zeit und Nerven. Um das Gepäck zu verstauen, eignen sich am besten wasserdichte Packsäcke oder kleine Plastiktonnen. Diese können aussen am Boot festgemacht werden.
  • Schlauchboote bis 4 m Länge benötigen kein amtliches Kennzeichen. Gummiboote müssen aber gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers angeschrieben sein. Wird ein herrenloses Boot aufgefunden, können Polizei und Rettungsdienste so schneller in Erfahrung bringen, ob Personen vermisst werden und eine Suchaktion ausgelöst werden muss oder nicht.

  • Stellen, die mit Booten problemlos zu befahren sind, können für Schwimmer äusserst gefährlich sein: Schwellen oder Felsen verursachen gefährliche Wirbel und Strömungen. Herabhängende Äste, Wehre und Brückenpfeiler sind weitere Gefahrenstellen. Wenn Sie sich ins Wasser wagen, gelten die gleichen Regeln wie sonst: Wassertiefe beachten, annetzen und vorsichtig ins Wasser steigen. In freien Gewässern schwimmen nur geübte Schwimmer.
Diese Situationen sollte man meiden
  • Binden Sie niemals mehrere Boote zusammen - sie werden dadurch manövrierunfähig.
  • Nehmen Sie keine Kleinkinder an Bord.
  • Meiden Sie Fahrrinnen und Anlegestellen von Kursschiffen.
  • Die für das Boot angegebene Anzahl Passagiere darf nicht überschritten werden.
  • Verzichten Sie auf Alkohol und Drogen. Seit Anfang 2020 gilt der Promillegrenzwert von 0,5 zwar nicht mehr, jedoch dürfen nur «fahrtüchtige» Personen das Boot steuern.
  • Befahren Sie nie eine unbekannte Strecke auf einem Fluss. Beschaffen Sie sich eine Flusskarte und erkundigen Sie sich nach bekannten Hindernissen auf Ihrer Route. Auf Sicht zu fahren ist gefährlich. Manche Hindernisse scheinen aus der Distanz unproblematisch. Wenn die Gefahr sichtbar wird, ist es unter Umständen bereits zu spät.
Hafte ich als Gummibootbesitzer?

Die neuen Regeln fürs Fluss-Floaten mit Gummibooten verwirren mich. Hafte ich womöglich, wenn jemandem aus meinem Boot etwas geschieht, weil er keine Schwimmweste trug?

Ihre Verwirrung ist verständlich. Seit Anfang 2020 sind «Schiffe», die kürzer als vier Meter sind und nicht immatrikuliert werden müssen, mit Namen und Adresse zu beschriften, wenn Sie legal den Fluss runter floaten wollen. Das betrifft Strandboote, Gummiboote, Standup-Bretter, Paddelboote, Rennruderboote und Surfbretter. Unter den Begriff “Strandboote” fallen auch Luftmatratzen und Schwimmhilfen. Begründet wird diese Pflicht etwa damit, dass die Abklärungen einfacher sind, wenn ein herrenloses Boot aufgefunden wird. Die zusätzliche Angabe einer Telefonnummer wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

Zudem muss auf all diesen Gefährten, mit Ausnahme der “Strandboote”, für jede Person an Bord ein Rettungsmittel mitgeführt werden: eine Rettungsweste mit Kragen oder ein Rettungsring mit jeweils mindestens 75 Newton Auftrieb. Anziehen wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.

Das Nichtbeschriften des Boots hat eine Busse von 40 Franken zur Folge. Man kann sich allerdings fragen, wer von mehreren Leuten in einem nichtangeschriebenen Boot denn nun gebüsst wird. Pro fehlendes Rettungsmittel gibt es eine Busse von 50 Franken. Aber welcher der fünf Böötler muss die wohl bezahlen, wenn im Boot nur vier Rettungswesten auf einem Haufen liegen? Zugegeben, ein sehr theoretischer Fall – oder haben Sie beim Floaten schon mal eine Schwimmweste oder Ähnliches für Erwachsene gesehen?

Ein Schiffshalter, der die Verantwortung für das Boot und dessen korrekte Ausrüstung tragen könnte, existiert jedenfalls nicht – anders als bei grösseren Schiffen, die - genau wie Autos - immatrikuliert sein müssen.

Das bedeutet, dass eine Eigentümerin, deren Name und Adresse auf dem Boot steht, nicht automatisch für Unfälle haftet, selbst wenn die Schwimmweste gefehlt hat. Will ein Verunfallter Ansprüche gegen die Bootseignerin geltend machen, müsste sie schuldhaft gehandelt haben. An ihrem Verschulden dürfte es aber regelmässig fehlen, wenn der Verunfallte als erwachsener Mensch auf das Mitnehmen einer Schwimmweste verzichtet hat. Und - ach ja: Anziehen musste er sie ja ohnehin nicht.

Darf man nach dem Essen direkt ins Wasser?

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«Wer mit vollem Magen ins Wasser springt, geht unter wie ein Stein», so lautet die Volksweisheit. Dr. med. Twerenbold sagt, was an dem Mythos dran ist.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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Jasmine Helbling, Redaktorin
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