Die Wildsau lag mitten auf einer Aargauer Autobahn. Kurz nach Mitternacht. Das Tier war bereits tot, als der Volvo von Victor Giacobbo in den leblosen Körper prallte. Der Wagen kam ins Schleudern, überschlug sich und blieb auf einer Wiese liegen. Zum Unfall will sich der Fernsehsatiriker nicht äussern. «Ich verweigere diesbezügliche Aussagen», sagte er in einem Interview gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung».

TV-Mann Giacobbo muss jetzt mit einer saftigen Busse rechnen, weil er sein Fahrzeug nicht rechtzeitig stoppen konnte. Denn wer in der Nacht mit Tempo 120 und Abblendlicht über die Autobahn brettert, kann sich strafbar machen. Unbeleuchtete Hindernisse seien «nicht so selten», dass ein Autofahrer diese Möglichkeit vergessen dürfe, urteilte das Bundesgericht im letzten Jahr. Das heisst: Der Stopp auf Sichtweite ist ein absolutes Muss. «An diesem Grundsatz ist festzuhalten und seine Bedeutung mit Nachdruck in Erinnerung zu rufen», so das Gericht.

Nun hat die Physik ihre eigenen Gesetze. Das Abblendlicht strahlt rund 50 Meter weit. Bei Tempo 120 und trockener Fahrbahn steht ein Auto bei einer Vollbremsung aber erst nach 109 Metern. Sogar bei 80 Kilometern pro Stunde summieren sich Reaktionszeit und Bremsweg zu einer Anhaltestrecke von 56 Metern. Fazit: Viel mehr als Tempo 70 erlaubt das Bundesgericht bei dunkler Nacht nicht.

Einsamer Stuhl auf der Fahrbahn
Eine umstrittene Rechtspflege. Das wissen auch die Richter in Lausanne – und listen die Vorbehalte gleich selber auf. «Gelegentlich» sei zu hören, das Urteil «trage der üblichen Fahrweise und den tatsächlichen Verhältnissen auf den Autobahnen keine Rechnung». Doch die Verkehrssicherheit habe Vorrang.

Das Urteil hat Tradition. Bereits vor 30 Jahren gelangte ein Autofahrer ans Bundesgericht, weil er einem Stuhl auf der Autobahn ausweichen musste und verunfallte. «Der Schutz von Menschenleben geht dem Streben nach Zeitgewinn vor», meinten die Richter schon damals. Es sei weniger mit Stühlen zu rechnen als mit Autos, die die Fahrbahn versperren.

Just darum ging es bei der Bestätigung der Praxis im letzten Jahr. Ein Mann mit Mercedes (Tempo 130 und Abblendlicht) prallte in einen Seat, der nach einem Unfall teilweise auf der Überholspur stand. Die Fahrerin des Seat wurde getötet, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.

Zwei simple Gesetzestexte weisen den Weg. Erstens: «Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ist stets den Umständen und insbesondere den Sichtverhältnissen anzupassen.» Zweitens: «Der Fahrzeuglenker darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke anhalten kann.» Das muss genügen. «Die Vorschrift ist klar, die Umsetzung sehr schwierig», weiss Alfred Trachsler vom Verkehrssicherheitsrat. Wer kann schon abschätzen, ob er im Notfall sein Auto auf Sichtweite tatsächlich zum Stillstand bringt?

Die Deutschen sind präziser
Frankreich und Deutschland haben diese Vorschrift konkretisiert. Die Franzosen dürfen nur noch Tempo 50 fahren, sobald die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Und in Deutschland darf bei Abblendlicht nur schneller als 80 gefahren werden, wenn die Schlussleuchten des Vorfahrers sichtbar sind oder die Fahrbahn durch andere Lichtquellen genügend ausgeleuchtet ist.

Eine derartige Präzisierung ist in der Schweiz nicht in Sicht. «Das Bundesgericht hat die elementare Verkehrsregel ÐAnhalten auf Sichtweiteð auch für das Fahren auf Autobahnen bekräftigt», sagt Werner Jeger vom Bundesamt für Strassen. Auch Peter Remund von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) setzt lieber auf mehr Eigenverantwortung als auf neue Gesetze.

Das Thema bleibt aktuell. Erstens verlängern Schnee und Glatteis den Bremsweg im Winter um ein Mehrfaches. Zweitens stellt das Bundesamt für Statistik Rekordwerte «bei den Verurteilungen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln» fest – vorab für massive Tempoüberschreitung. Und drittens vermehren sich die Wildschweine im Mittelland und im Tessin rasant. Laut Experten ist es den Tieren «sauwohl bei uns». Zumindest dann, wenn sie nicht gerade auf der Autobahn liegen.