Steuern bei Lebensversicherungen der freien Vorsorge 3b mit Jahresprämien
Die jährlichen Prämien sind im Rahmen der Steuerpauschale für Versicherungsprämien abzugsfähig, der Rückkaufswert ist als Vermögen zu versteuern und die Auszahlung ist grundsätzlich steuerfrei.