Arbeitslosentaggeld
Rechtsratgeber
GrundlageAllgemeine Wartefrist bei der ALV
Die Anzahl der Wartetage bei der Arbeitslosenversicherung beträgt zwischen 0 und 20. Diese Regeln gelten.
Grundsätzlich wird das erste Arbeitslosentaggeld erst nach einer allgemeinen Wartezeit entrichtet. In dieser Zeit gibt es also noch kein Arbeitslosentaggeld, auch wenn Sie bereits alle Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllen. Die Wartetage werden aber nicht als Taggeldbezug angerechnet und sind während der zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug nur einmal zu bestehen.