Arztbesuche sind, wenn immer möglich, in die Freizeit oder zumindest in Randstunden zu legen, sodass die Absenzen am Arbeitsplatz möglichst gering gehalten werden. Ist dies nicht möglich, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf freie Zeit für dringende private Termine, die man nicht in der Freizeit wahrnehmen kann. Zur Bezahlung solcher Absenzen äussert sich das Gesetz nicht. Massgebend ist die Regelung im Arbeitsvertrag (oder einem dazugehörigen Reglement).