Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Forderungen fällig: Lohnausstände, Überstunden, Ferienansprüche usw. (Ausnahmen gibt es bei der Provision). Arbeitgeber müssen allfällige Schadenersatzforderungen für bekannte Schäden anmelden, sonst wird Verzicht angenommen. Arbeitnehmende müssen zurückgeben, was sie zur Ausübung der Arbeit erhalten haben (Firmenwagen, Ausweise, Schlüssel etc.). Kommt es zu Verzögerungen bei der Lohnzahlung, können Sie Verzugszins verlangen.