Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelKündigung: Darf im Zeugnis nur Gutes stehen?
Frage: Ich kündigte einer Mitarbeiterin, weil ich mit ihrer Leistung nicht zufrieden war. Darf ich in ihrem Arbeitszeugnis nur Wohlwollendes hinschreiben, also nichts Negatives?
Wohlwollend bedeutet, dass Sie jene Punkte hervorheben, die positiv waren. Jeder hat irgendwo seine Stärken. Das heisst aber nicht, dass gar nichts Nachteiliges im Zeugnis stehen darf. Denn Arbeitszeugnisse müssen vor allem wahr sein, das ist das oberste Gebot bei deren Erstellung.