Ferien dienen der Erholung. Deshalb verbietet das Gesetz, dass sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt (anstatt als freie Zeit gewährt) werden. Nur ausnahmsweise – wenn ein Bezug der Ferien während der Kündigungsfrist nicht mehr möglich ist, z. B. wegen eines betrieblichen Engpasses oder wegen eines zu hohen Feriensaldos – dürfen die restlichen Ferientage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden.