Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung
Rechtsratgeber
GrundlageNicht bezogene Ferientage auszahlen?
Können Ferientage bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als Freizeit bezogen werden, dürfen sie ausnahmsweise ausbezahlt werden. So wird das berechnet.
Ferien dienen der Erholung. Deshalb verbietet das Gesetz, dass sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt (anstatt als freie Zeit gewährt) werden. Nur ausnahmsweise – wenn ein Bezug der Ferien während der Kündigungsfrist nicht mehr möglich ist, z. B. wegen eines betrieblichen Engpasses oder wegen eines zu hohen Feriensaldos – dürfen die restlichen Ferientage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden.