Konflikte am Arbeitsplatz
Rechtsratgeber
GrundlageArbeitsgerichtsprozess
Kommt im Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande, kann vor Gericht geklagt werden.
Haben Sie nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren die Klagebewilligung erhalten, können Sie während dreier Monate beim zuständigen Gericht Klage einreichen – und zwar am Wohnsitz bzw. Sitz der beklagten Partei, oder am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit leistet (www.zivilgerichte.ch).