Arbeitnehmende, die wegen Militär- oder Schutzdienst oder wegen der Leistung von Zivildienst nicht arbeiten können, haben während einer bestimmten Zeit (abhängig von den Dienstjahren) 80 Prozent des Lohns zugute. Das heisst, Arbeitgebende müssen die EO-Leistungen, die ihren Angestellten zustehen, auf 80 Prozent des Lohns aufstocken.