Erwerbstätige Eltern, die für die Betreuung eines schwer erkrankten oder verunfallten Kindes einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub beziehen (seit 1.7.2021 möglich), geniessen einen befristeten Kündigungsschutz. Die Sperrfrist dauert so lange, wie der Anspruch auf den Betreuungsurlaub besteht, höchstens aber während sechs Monaten ab dem Tag, an dem der erste Taggeldanspruch entsteht. Ist der gesamte Urlaub vor Ablauf der sechs Monate bezogen, kann der Arbeitgeber schon vorher kündigen.