Bonus als Lohnbestandteil

BGE 129 III 276: Das Urteil enthält ausführliche Überlegungen zur Frage, wann eine Gratifikation geschuldet ist und inwieweit ein Arbeitgeber punkto Grati alle Angestellten gleich behandeln muss. Eine Gratifikation ist als Lohn zu qualifizieren, wenn sie in der Vergangenheit regelmässig einen höheren Betrag erreicht hat als der Lohn.