Wird der Lohn nicht pünktlich bezahlt, sollten Sie nicht lange zuwarten. Mahnen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich und setzen Sie eine kurze Frist zur Zahlung des ausstehenden Lohnes. Sie selbst haben grundsätzlich das Recht, solange mit der Arbeit auszusetzen, wie der Arbeitgeber mit fälligen Lohnzahlungen im Rückstand ist. Bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dürfen Sie das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Beides müssen Sie vorher schriftlich ankündigen. Beachten Sie dazu das Merkblatt: Wenn der Lohn ausbleibt.