Dienstaltersgeschenke oder Treueprämien sind gesetzlich nicht geregelt. Sie sind deshalb grundsätzlich freiwillig und dann geschuldet, wenn sie vertraglich zugesichert wurden oder wenn sie im Betrieb des Arbeitgebers seit Jahren fester Brauch sind. Auch Gesamtarbeitsverträge können Dienstaltersgeschenke vorsehen.