Die Lohnhöhe ist in erster Linie Verhandlungssache. Fehlt eine Lohnvereinbarung, muss der Arbeitgeber bezahlen, was in der Branche für vergleichbare Tätigkeiten üblicherweise bezahlt wird. Das Obligationenrecht sieht keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne vor. Auch gibt es keine Vorschrift, dass Löhne existenzsichernd oder «gerecht» sein müssen. Immerhin sehen viele Gesamtarbeitsverträge sowie gewisse Kantone, wie beispielsweise der Kanton Neuenburg, Mindestlohnbestimmungen vor, die nicht unterschritten werden dürfen. Auch für Hausangestellte gibt es Mindestlöhne.

Ist nichts anderes vereinbart, ist unter Lohn stets der Bruttolohn zu verstehen. Davon zieht der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge ab.

Nebst dem Geldlohn kann auch Naturallohn vereinbart werden (beispielsweise Unterkunft und Verpflegung, ein Firmenwagen zum privaten Gebrauch etc.).

Wollen Sie sich über berufsübliche Löhne informieren? Dann beachten Sie die Lohnrechner unter Adressen/Links.

Gesetzesartikel: OR 322; AHV-pflichtiger Lohn: AHVG 5, AHVV 7

Buchtipp
Mehr Lohn

Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie sich über zwei Dinge einig sein: über die Arbeit und über den Lohn. Dieser praktischer Ratgeber hilft Lohnverhandlungen souverän zu meistern.

Mehr Lohn